Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen
1. Bürgerbeteiligung vom 02.05.-22.05.2022
Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden vom 02. bis zum 22.5.2022 zunächst vier grundsätzlich mögliche Varianten auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wurde damit die Möglichkeit gegeben, Hinweise und Anregungen zu den skizzierten Varianten oder Ideen zu gänzlich neuen Varianten abzugeben.
Hinweise und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der Beteiligung sind 58 Stellungnahmen bei der Stadt Braunschweig eingegangen. Viele Rückmeldungen beinhalteten allgemeine Hinweise und Anregungen, aber auch konkrete Stellungnahmen und Alternativvorschläge mit neuen Varianten. Die eingegangen Alternativ- und Anpassungsvorschläge werden in die Variantenuntersuchung berücksichtigt.
Aus den von der Verwaltung vorgestellten möglichen Varianten und den Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligung wurden die in der nachfolgenden Abbildung dargestellten fünf Varianten entwickelt, welche in der Variantenuntersuchung für eine Geh- und Radwegüber- oder unterführung als Ersatz für den BÜ Grünewaldstraße untersucht wurden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Übersicht der Varianten für die Variantenuntersuchung für eine Geh- und Radwegunter- /-überführung als Ersatz für den BÜ Grünewaldstraße
Variante 1: Unterführung mit gradliniger Verbindung der Grünewaldstraße. Zum Erreichen des Ringgleisweges ist eine Rampe im Norden erforderlich.
Variante 2: Unterführung ohne gradlinige Verbindung der Grünewaldstraße. Zum Erreichen des Ringgleisweges und der westlichen Grünewaldstraße ist eine Rampe im Norden erforderlich.
Variante 3: Überführung (Brücke) mit gradliniger Verbindung der Grünewaldstraße. Zum Erreichen des Ringgleisweges ist eine Rampe im Süden erforderlich.
Variante 4: Überführung (Brücke) ohne gradlinige Verbindung der Grünewaldstraße, mit Anbindung an den Ringgleisweg im Süden.
Variante 5: Überführung (Brücke) ohne geradlinige Verbindung der Grünewaldstraße.
2. Bürgerbeteiligung vom 15.05.-28.05.2023
Im Rahmen der zweiten Beteiligungsmöglichkeit vom 15.05. bis 28.05.2023 wurden
insgesamt 437 Stellungnahmen abgegeben. Dabei haben sich insbesondere Anlieger und tägliche Nutzer des Bahnübergangs beteiligt. Mit rund 90 % wurde überwiegend für die Wiederherstellung des Bahnüberganges mit optimierten Schrankenschließzeiten, also für die Variante 0+ plädiert. Dies wurde mit den folgenden Argumenten begründet:
- Die ermittelten Wartezeiten vom Bahnübergang Grünewaldstraße können toleriert werden.
- Der Eingriff in die Natur und Umwelt sollen vermieden werden und wurden bei der Variantenuntersuchung unzureichend untersucht.
- Für den Klimaschutz und die Erreichung der Klimaziele der Stadt Braunschweig soll die Rodung von Bäumen und die Freisetzung von großen Mengen an CO2 bei der Betonproduktion, welche bei der Umsetzung der baulichen Lösungen erforderliche wären, vermieden werden.
- Die Umsetzung einer Unter- oder Überführung sei nicht wirtschaftlich.
- Die soziale Sicherheit bei Unterführungen sei nicht gegeben.
- Das Stadt- und Landschaftsbild müsse erhalten bleiben.
Die restlichen Rückmeldungen gaben Ihr Votum überwiegend (ca. 8 %) für Variante 1 ab, welche mit folgenden Argumenten begründet wurden:
- Die Geradlinigkeit und der verhältnismäßig geringe Höhenunterschied sichern eine gute Befahrbarkeit für den Radverkehr.
- Eine sichere und leistungsfähige Verbindung für den Radverkehr ist erforderlich, um dem Anspruch an einer künftigen Veloroute gerecht zu werden.
- Durch die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur steigt der Anteil des Radverkehrs, der Umweltverbund wird gefördert und der Kfz-bedingte CO2-Austoß wird reduziert.
- Die Unterführung ist durch ihre geradlinige Führung gut einsehbar.
- Die Herstellung einer zusätzlichen Bahnsteigzuwegung zum Bahnhof Gliesmarode wird begrüßt.
- Die Beibehaltung des Bahnüberganges ist nicht wirtschaftlich, da ein BÜ innerhalb der Lebenszeit eines Brückenbauwerks mehrmals erneuert werden muss.
- Das Risiko der Fehlnutzung und das Unfallrisiko werden minimiert.
Für die Umsetzung der Varianten 2 bis 5 hat nur ein sehr geringer Anteil plädiert, es wurden vielmehr überwiegend gegen diese Varianten argumentiert. Gegen Variante 2 wurde unter anderem die Begründung aufgeführt, dass die Einsehbarkeit aufgrund der nicht geradlinigen Verbindung in der Grünewaldstraße schlecht und dadurch eine soziale Kontrolle nicht gegeben sei. Zudem wurden durch die engen Kurven Konfliktpunkte und Unfallrisiken für Radfahrer und Fußgänger gesehen. Gegen die Varianten 3 bis 5 wurden die Argumente angebracht, dass der zu überwindende große Höhenunterschied wenig komfortabel sei, was zu einer geringen Akzeptanz und Nutzung von mobilitätseingeschränkten Menschen und Radfahrern führen wird. Zudem wurde der Eingriff in Natur und Umwelt aufgrund der großen Baulängen und den langen Rampen als zu groß und die Varianten aufgrund der hohen Baukosten als zu unwirtschaftlich gesehen.
Viele Stellungnahmen sind demnach eingegangen, welche das Thema Umweltschutz, Baumerhalt, sowie Natur- und Landschaftsschutz beinhalten. Diese Themen werden, sofern die Variante 1 zum Tragen kommt, Gegenstand umfassender Fachgutachten, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu erstellen und zu bewerten sind.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sowie eine Abwägung der verschiedenen betroffenen Belange wurden in der Beschlussvorlage aufgenommen. Auf Basis dieser Beschlussvorlage wird nach Anhörung der Stadtbezirksräte 120 (Östliches Ringgebiet) und 112 (Wabe-Schunter-Beberbach) am Dienstag, den 26.09.2023, der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am Donnerstag, den 28.09.2023 die Entscheidung für eine Vorzugsvariante treffen. Die Beschlussvorlage finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).