Planungsparameter für die Variantenbetrachtung

© Regionalverband Großraum Braunschweig

Im Februar 2022 erfolgten im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Verkehrsuntersuchung im Bereich des Bahnübergangs Zählungen des Rad- und Fußverkehrs. Der daraus abgeleitete mittlere Tagesverkehr im Radverkehr am Bahnübergang Grünewaldstraße im Jahresmittel liegt bei rd. 2.000 bis 2.200 Radfahrenden pro Tag. Dies zeigt bereits im Bestand die große Bedeutung dieser Fahrradroute für den Alltags- und Freizeitverkehr als wichtige Verbindung von der Innenstadt mit dem östlichen Teil von Braunschweig. Mit der geplanten Beseitigung des Bahnübergangs wird diese Verbindung noch attraktiver für den Radverkehr und es ist davon auszugehen, auch vor dem Hintergrund der Radverkehrsförderung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“, dass der Radverkehrsanteil weiter steigt. Zudem ist der Streckenabschnitt ein Teilabschnitt einer bereits vorgeschlagenen pilothaften Veloroute nach Volkmarode und wird voraussichtlich mit Aufstellung des Radverkehrsnetzes im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans zukünftig eine Hauptfahrradroute in Braunschweig darstellen. Um dem heutigen und zukünftig erwarteten, noch höheren Radverkehrsaufkommen für diesen Streckenabschnitt gerecht zu werden, wird für die Planung eine Radwegbreite von 4,00 m angesetzt. Dadurch ist gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ein Begegnen und / oder Nebeneinanderfahren von vier Radfahrenden gleichzeitig möglich. Dies bietet zudem komfortable Überholmöglichkeiten und ist insbesondere durch die Steigungen in dem Bereich wesentlich für eine sichere und zügige Befahrbarkeit des Streckenabschnitts.

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Unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze aus der Beschlussvorlage sowie der Entwicklungen für den Radverkehr werden bei der Variantenuntersuchung für alle Varianten die folgenden Planungsparameter einheitlich angesetzt:

  • dem Verkehrsaufkommen angemessene lichte Weite von 7,00 m mit:
    • einer Gehwegbreite von 2,50 m, inklusive beidseitiger Sicherheitsräume zu Wand oder Geländer und dem Radweg und
    • einer Radwegbreite von 4,00 m, zuzüglich Sicherheitsraum von 0,50 m zur Wand oder Geländer
  • optisch und taktil wahrnehmbare Trennung zwischen Geh- und Radweg
  • lichte Höhe von 3,00 m
  • für den Gehweg: barrierefreie Ausbildung mit max. Steigung von 6 % auf 10 m und Zwischenpodesten
  • für den Radweg: eine stetig verlaufende Gradiente mit einem gleichmäßigen Gefälle (ohne Podeste) von max. 6 % bis 65 m Länge bzw. max. 5 % bis 120 m Länge
  • möglichst umwegfreie Führung des Ringgleisweges
  • übersichtliche und konfliktarme Wegeführung aller Wegeverknüpfungen
  • Schaffung eines zusätzlichen Bahnsteigzuganges zum Bahnhof Gliesmarode

Unterlagen

Erläuterungen und Hinweise