Planung einer Über- oder Unterführung als Ersatz für den Bahnübergang Grünewaldstraße

BÜ Grünewaldstraße© Stadt Braunschweig
BÜ Grünewaldstraße - Standort© Stadt Braunschweig

Anlass der Planung

Die Deutsche Bahn plant bis 2025 die beiden mechanischen Stellwerke im Bahnhof Gliesmarode durch ein elektronisches Stellwerk zu ersetzen. In diesem Zusammenhang sollte der Bahnübergang (BÜ) Grünewaldstraße vollständig erneuert werden. 

Der BÜ Grünewaldstraße ist ein für den Fuß- und insbesondere Radverkehr wichtiger Kreuzungspunkt mit der Bahn. Durch die hohe Frequentierung kommt es bereits heute während der Schließzeiten zu großen Pulkbildungen wartender Fußgänger und Radfahrer mit langen Wartezeiten. 

Für die Zukunft plant der Regionalverband Großraum Braunschweig (Regionalverband), das Angebot im schienengebundenen Personennahverkehr auszuweiten, was zur Erhöhung der Zugzahlen im Bereich Gliesmarode führen wird. Des Weiteren wird eine steigende Zahl des Güterverkehrs prognostiziert. Dies wird mit einer weiteren Ausweitung der Schließzeiten des Bahnübergangs einhergehen. 

Um die hohe Attraktivität der Radwegverbindung in der Grünewaldstraße zu erhalten und zu stärken, hatte der Regionalverband in Form einer ersten Untersuchung Alternativen geprüft. Das Ergebnis war, dass eine andere Art der Querung der Gleise grundsätzlich technisch möglich ist. 

Die Deutsche Bahn begrüßt die Schaffung eines Querungsbauwerks als Ersatz für den BÜ Grünewaldstraße, die zur Erhöhung der Sicherheit dient. Sie hat erklärt, Vorhabenträgerin für den Bau einer Geh-/Radwegunterführung zu sein und die Planung zu übernehmen. Für die Planung einer Überführung des Geh-/Radwegs würde die Stadt Braunschweig Vorhabenträger sein.

Mit dem Beschluss vom 15. März 2022 vom Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe hat die Stadt Braunschweig sich dafür ausgesprochen die Planungen gemeinsam mit der Deutsche Bahn und dem Regionalverband weiter voranzutreiben. 

Auf dieser Grundlage wurde die Planung für den Ersatz des Bahnübergangs im Zuge des Baus des elektronischen Stellwerkes von der Deutschen Bahn eingestellt.

Planungsschritte und Ausblick

  • Als erster Planungsschritt erfolgte eine Machbarkeitsstudie (mit zwei Varianten). Sie bildete die Grundlage für die Entscheidung, dass eine höhenungleiche Querung der Gleise für Fußgänger und Radfahrer möglich ist und dieses Ziel grundsätzlich weiterverfolgt werden soll. Informationen finden sie hier.
  • Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vom 02. bis zum 22.05.2022 wurde allen Bürgerinnen und Bürgern und Interessierten die Möglichkeit gegeben Hinweise und Anregungen in das Projekt einfließen lassen zu können.
  • Die mit Ihren Ideen und Anregungen entwickelten fünf Varianten wurden im Juni 2022 den politischen Gremien vorgelegt.
  • Mit diesen fünf entwickelten Varianten wurde eine Variantenuntersuchung erstellt. Geprüft wurde, in welchem Umfang die Planungsgrundsätze berücksichtigt werden können. Weitere Informationen zu den Varianten finden Sie hier.
  • Parallel wurde geprüft, ob die Nullvariante (alles bleibt, wie es ist) so optimiert werden kann, dass die Schrankenschließzeiten auf ein akzeptables Maß reduziert werden können.
  • Diese Ergebnisse wurden am 15.05.2023 in einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt. Zusätzlich finden Sie die Ergebnisse der Untersuchungen hier.
  • Im Rahmen der Veranstaltung sowie im Nachgang bis zum 28. Mai 2023 hatten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eine Stellungnahme mit der Nennung einer Vorzugsvariante abzugeben. Die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden im September 2023 den politischen Gremien vorgestellt. Die Abwägung der verschiedenen Belange kann der öffentliche Beschlussvorlage entnommen werden. Die Beschlussvorlage finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Nach Anhördung der Stadtbezirksräte 120 (östliches Ringgebiet) und 112 (Wabe-Schunter-Beberbach) am 26.09.2023, beschloss am 28.09.2023 der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben die Planung der Variante 1, den Ersatz für den Bahnübergang Grünewaldstraße durch eine geradlinige Geh- und Radwegunterführung, als Vorzugsvariante der Stadt Braunschweig gemeinsam mit der Deutschen Bahn und dem Regionalverband Großraum Braunschweig weiter voranzutreiben. 
  • Daraufhin wurde im Oktober 2023 ein Antrag für ein Bürgerbegehren gem. § 32 Nds. Kommunalverfassungsgesetz gestellt, mit dem Ziel, den Beschluss des AMTA vom 28.09.2023 aufzuheben und stattdessen die Verwaltung zu beauftragen die Planung der Variante 0+ mit Wiederherstellung eines Bahnüberganges mit zusätzlichen Signalen zur Optimierung der Schrankenschließzeiten als Vorzugsvariante weiter voranzutreiben.
  • Im Dezember 2023 wurde das Bürgerbegehren zunächst vom Verwaltungsausschuss (VA) für unzulässig erklärt. Nach Klage und Antrag auf einstweilige Anordnung der Vertretungsberechtigten wurde Anfang 2024 die Rechtsaufassung des VA vom Verwaltungsgericht bestätigt. 
  • Gegen diese Entscheidung legten die Vertretungsberechtigten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein, welches die erstinstanzliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25.04.2024 geändert hat sowie den VA verpflichtet hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich festzustellen. 
  • Daraufhin hat der VA am 07.05.2024 beschlossen, dass die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vorliegen und das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. 
  • Bis Ende Dezember 2024 haben die Vertretungsberechtigten nun die Möglichkeit das Bürgerbegehren  mit den zu seiner Unterstützung erforderlichen Unterschriften (ca. 10.000) bei der Stadt Braunschweig in schriftlicher Form einzureichen.
  • Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung des Bürgerbegehrens zur Art der Wiederherstellung der Verbindung Grünewaldstraße, wird die DB die Planung erst aufnehmen, wenn die Stadt Braunschweig eine abschließende Entscheidung zur weiteren Ausbildung der Querung getroffen hat. 
  • Unabhängig davon, welche Variante als Vorzugsvariante umgesetzt werden soll, wird der aktuelle Bahnübergang Grünewaldstraße mit Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks für mehrere Jahre nicht nutzbar sein, da der bestehende Bahnübergang nicht mehr funktionsfähig sein wird.
  • Nach aktueller Auskunft der DB wird sich die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Gliesmarode um ca. 1 Jahr verschieben und der Bahnübergang Grünewaldstraße voraussichtlich erst Ende 2025 geschlossen werden. 

Erläuterungen und Hinweise