Private Modernisierung

Sie wollen ein Gebäude sanieren und/oder Aufwertungen des gebäudebezogenen Umfelds vornehmen und fragen sich welche Fördermittel Sie dafür bekommen können? So geht‘s!

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu hat der Rat der Stadt Braunschweig am 09.04.2024 eine Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beschlossen. 

Die Förderung dient der Erreichung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und soll zu einer gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Ortes beitragen.  

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen, die zur Aufwertung des Wohnumfeldes, zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Gebäudeenergieeffizienz führen. Zudem können auch die Instandsetzungen von Fassaden und Fassadenteilen, von Dächern oder Außenwänden sowie die Planungsleistungen zur Vorbereitung gefördert werden.

Bei nicht umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können höchstens 30% und derzeit maximal 36.000 € der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. 

Der folgende Leitfaden fasst alle wesentlichen Informationen kurz zusammen:


Weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen können der Richtlinie der Stadt Braunschweig entnommen werden:

Geltungsbereich des Fördergebiets Bahnstadt© Stadt Braunschweig

Für Fragen steht das Beratungsteam des Förderprogramms zur Verfügung:

Susanne Steck (in Geschäftsbesorgung für die DSK GmbH als Sanierungsträger für die Stadt Braunschweig)

Tel: 0421 3290135

Mail: ssteckbaubeconstadtsanierungde

Kyra Tiebel (Stadt Braunschweig)

Tel: 0531 4703820

Mail: kyra.tiebelbraunschweigde

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