Flächennutzungsplan
Zu diesem Thema:
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung, ihr Ablauf und Inhalt sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ist zweistufig und besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).
Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und beabsichtigten Nutzungen des gesamten Stadtgebietes dar. Er veranschaulicht somit die städtebauliche Entwicklung der Stadt, hat aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine Rechtsverbindlichkeit. Bürgerinnen und Bürger haben ein Mitspracherecht bei der Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren. Eine weitere Aufgabe des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz ist die Abstimmung von Planungen mit der Regional- und Landesplanung. Dabei ist der Flächennutzungsplan den Vorgaben der Raumordnung anzupassen.
Der Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz sucht zudem Standorte für bedeutsame Vorhaben und Nutzungen im Stadtgebiet. Er betreibt die Standortplanung z.B. in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel. Zur Klärung von Planungszielen werden informelle Entwicklungs- und Standortkonzepte sowie städtebauliche Rahmenpläne erarbeitet.