Stadterneuerung

Die Abteilung Stadterneuerung ist verantwortlich für die Aufwertung von städtebaulichen Strukturen in Teilbereichen der Stadt Braunschweig, die über die fortlaufenden Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Gebäuden und Freiflächen hinausgeht. 

Die dafür notwendigen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch §§ 136 bis 164b BauGB geregelt und dienen der Verbesserung oder Umgestaltung eines festgelegten Teilbereiches der Stadt, wenn dieser städtebauliche Missstände aufweist oder von ungleichen Entwicklungen geprägt ist – auch unter Berücksichtigung des Klimaschutzes.

Der Fokus bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Gesamtmaßnahme und nicht das Einzelvorhaben. Aufgrund der Komplexität der Problemstellung ist ein abgestimmtes Vorgehen für das gesamte betrachtete Gebiet erforderlich.

Zu den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zählen u. a. die Veränderung oder Erneuerung der baulichen Struktur wie z. B. die Modernisierung von Wohngebäuden, die Erneuerung von Straßen, die Neugestaltung von privaten und öffentlichen Grünanlagen aber auch das Entgegenwirken von sozialen Missständen.

Die hierfür zur Verfügung stehenden Förderprogramme beziehen sich auf ein räumlich klar abgegrenztes Gebiet, in dem eine sogenannte „Selbstheilung über den Markt“ nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten ist.

In Braunschweig finden Sie aktuell das Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" sowie die Fördergebiete "Soziale Stadt - Donauviertel" und "Bahnstadt (Öffnet in einem neuen Tab)".

Informationen zu den ehemaligen Sanierungsgebieten finden Sie hier: "Frankfurter Straße", "Innenstadt", "Bahnhofsviertel I und II" sowie "Stadtumbau West - Ilmweg".

Aktuelle Gebiete der Städtebauförderung in Braunschweig© Stadt Braunschweig

Was ist Städtebauförderung?

Die gesetzliche Grundlage der Stadterneuerung wurde 1971 mit dem Städtebauförderungsgesetz geschaffen. Damals erkannte man, dass der durchgreifende soziale, wirtschaftliche und technologische Wandel den Städtebau vor neue Aufgaben stellte, für die besondere Maßnahmen und Fördermittel notwendig waren.

Für die Stadterneuerung stellen der Bund und die Länder Finanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung (§§ 164a und b BauGB).

Finanziert werden die einzelnen Maßnahmen zu je einem Drittel von Bund, Land und Gemeinde. Hinzu kommen noch Investitionen von Privaten.

Die jeweiligen Programme bedienen unterschiedliche Schwerpunkte, die Teil einer sozialen, ökonomischen, ökologischen und demografischen Stadtentwicklung sind. Seit 2020 stehen die Förderprogramme „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sowie „Lebendige Zentren“ zur Verfügung.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“, früher „Soziale Stadt“, wird fortgeschrieben und weiterentwickelt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen in dem Quartier zu erhöhen. Hierbei sind die Aspekte der Nutzungsvielfalt, die Unterstützung der Integration aller Bevölkerungsgruppen und die Stärkung der Nachbarschaft wesentliche Aspekte des Programms. In Braunschweig gibt es aktuell das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ und das Fördergebiet "Soziale Stadt – Donauviertel" aus dieser Förderkulisse.

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, ehemals, „Stadtumbau“, zielt auf Gebiete ab, die von einem städtebaulichen Funktionsverlust und Strukturveränderungen betroffen sind. Der Schwerpunkt liegt hier bei der nachhaltigen Entwicklung von Brachflächen für die Entwicklung neuer Quartiere. In Braunschweig wird aktuell das Fördergebiet "Bahnstadt" (Öffnet in einem neuen Tab) aus diesem Programm gefördert.

Welche finanziellen und rechtlichen Besonderheiten gelten?

In Sanierungs- und Fördergebieten können Städtebaufördermittel für verschiedene öffentliche und private Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die zur Gestaltung an Gebäuden, zur Behebung von Mängeln und Missständen im Sinne von § 177 BauGB, zur Verbesserung der Energieeinsparung sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen. Wie z. B. die Sanierung der Außenhülle von Gebäuden (Fassaden, Dach und Fenster), die Wohnungssanierung u. a. durch Anpassung und Umbau von Wohnungsgrundrissen sowie die Wohnumfeldgestaltung z. B. durch Anlegen und Neugestaltung von Eingangsbereichen, Terrassen- bzw. Mietergärten, Herstellung von Barrierefreiheit, Einfriedungen, Begrünung und soziale Treffpunkte bei Mehrfamilienhäusern. Reine Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind jedoch nicht förderfähig. Weitere Informationen zu der Förderfähigkeit finden Sie in den Förderrichtlinien der jeweiligen Gebiete.

Neben der Förderung baulicher Maßnahmen gibt es auch die Möglichkeit die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier zu stärken und zu fördern. Hierfür steht der Verfügungsfonds als Instrument zur Verfügung. Im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ können Projekte mit bis zu 100% aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium.

Sie haben eine Idee für Ihr Quartier und brauchen Unterstützung bei der Umsetzung? Hier ist das Quartiersmanagement die richtige Adresse. Von der Idee über den Antrag bis hin zur Umsetzung erhalten Sie hier für Ihr Projekt die notwendige Unterstützung.

Die Kontaktinformation zu Ihrem Quartiersmanagement entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Sanierungs- und Fördergebieten. 

Welche rechtlichen Besonderheiten gelten für die drei aktiven Gebiete der Stadt Braunschweig: 

  • „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet“:
    Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB und Soziale Stadt Gebiet gem. § 171 e BauGB
  • „Soziale Stadt – Donauviertel“:
    Gebiet gem. § 171 e BauGB
  • „Bahnstadt“:
    Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB

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