Liegenschaftsvermessung
Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die
- Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
- Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
- Gebäudevermessung
Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation ausschließlich innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Grenzfeststellung
Eine Grenzfeststellung ist ein amtliches Verfahren, in dem ein örtlicher Grenzverlauf und/oder Grenzpunkte unter Beteiligung der Grenznachbarn verbindlich festgestellt werden. Auf Antrag werden die Grenzpunkte mit Grenzmarken gekennzeichnet (abgemarkt).
Zerlegung oder Sonderung
Bei einer Zerlegung werden mit Hilfe einer örtlichen Vermessung neue Flurstücke geschaffen. Aus einem Flurstück entstehen mehrere selbstständige Flurstücke.
Erfolgt die Bildung von neuen Flurstücken ohne örtliche Vermessung handelt es sich um eine Sonderung. Voraussetzung ist eine zuverlässige Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen und Flächenberechnung auf Grundlage des Liegenschaftskatasters.
Gebäudevermessung
Zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters werden neu errichtete Gebäude sowie veränderte Bestandsgebäude vermessen.
Stadt Braunschweig
Frau Yvonne Sievers
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