2 die Pfarre
Kirche (A) und Pfarre (Ass.15) waren und sind es z.T. noch zwei rechtlich getrennte Einrichtungen, wie man auch aus dem Plan von 1767 erkennen kann. Schon im Erbzinsregister von 1566 wurde zwischen dem Besitz der Kirche und der Pfarre unterschieden. Zur Kirche gehörten 1767 17 Morgen und 115 Quadratruten Länderei, zur Pfarre 124 Morgen und 75 Quadratruthen. Um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten betrieb der Pfarrer eine Landwirtschaft. Von den geringen Abgaben bei Hochzeiten, Kindstaufen, Einsegnungen und Begräbnissen konnte der Pfarrer nicht leben. Zur Bewirtschaftung der Ländereien der Pfarre waren die größeren Höfe zu Acker- und Pflugdiensten gegenüber der Pfarre verpflichtet. Außerdem gehörten zur Pfarre noch Holz-und Weiderechte.
Auf dem Pfarrgrundstück befanden sich ein Pfarrhaus, ein Pferde-, Kuh- und Schweinestall und ein Hühnerhaus. Das noch erhaltene Pfarrhaus aus dem 19. Jh. steht unter Denkmalschutz.
Vergleicht man die Bebauung 1767 mit der heutigen, dann stellt man fest, dass das heute noch erhaltene Pfarrhaus später (um 1840) errichtet wurde. Seit dem Neubau des Gemeinde- und Pfarrhauses und der Aufteilung des Pfarrgrundstücks ist der einstmals herrlich große (166 Quadratruthen) Pfarrgarten verschwunden.
Rudolf Zehfuß