Bodenplanungsgebietsverordnung

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Okeraue beschlossen. Die Verordnung wurde am 14. Dezember 2015 im Amtsblatt der Stadt Braunschweig veröffentlicht und ist am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Die Verordnung gibt Handlungsempfehlungen, die auf dem neuesten Stand sind. Sie fordert die Sanierung von Kinderspielflächen. Sie spricht keine Verbote aus.

Was will die Verordnung erreichen?

  1. Klarheit, welches Gebiet betroffen ist!
    Die Verordnung schafft Klarheit, indem die zu erwartende Ausdehnung der schädlichen Bodenveränderungen verbindlich und für alle Interessierten einsehbar in Karten dargestellt wird. Außerhalb des Gebietes muss sich niemand über eine Schwermetallbelastung durch die Oker Gedanken machen!

  2. Schutz der Kinder, die im Gebiet spielen!
    Kinder sollen im belasteten Bereich nicht direkt „im Dreck spielen“. Kinderspielflächen sind zu sanieren, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie unbelastet sind. Buddelbereiche müssen aus sauberem Sand bestehen. Spielflächen für Bewegungsspiele, also Flächen auf denen regelmäßig „gebolzt“ wird, müssen zumindest eine dichte Grasnarbe aufweisen oder aber, es muss auch hier eine mindestens 10 cm starke Schicht sauberen Bodens aufgetragen werden.

  3. Empfehlungen für Nutzgärten und landwirtschaftliche Flächen für einen „vernünftigen Umgang“!
    Für Nutzgärten und landwirtschaftliche Flächen gibt es Empfehlungen, damit sich niemand unnötiger Weise mit Schwermetallen belastet. Es wird bewusst niemand „gegängelt“. Es wird mit den Handlungsempfehlungen vielmehr eine gute Grundlage geschaffen, um in eigener Verantwortung „vernünftig“ mit der Bodenbelastung umzugehen.

  4. Gleiches zu Gleichem: Boden soll im Gebiet verwertet werden können!
    Wichtig ist, dass die Belastung nicht durch Bodenumlagerung in bisher unbelastete Gebiete verschleppt wird, sondern da bleibt wo sie derzeit ist. Einer unkontrollierten Bodenentsorgung soll vorgebeugt werden! Wenn unbedingt belasteter Boden bewegt werden muss, muss die Verwendung im Gebiet daher dokumentiert sein.

Häufige Fragen

  1. Darf man in der Oker noch baden?
    Nein, in der Oker darf man nicht baden – es existiert ein generelles Badeverbot (Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Grund:
     - Mischwasserabschläge bei Starkregen
     - Regenwassereinleitungen (Straßenabwasser)
     - Abwassereinleitung (Kläranlage Wolfenbüttel)

    Hinsichtlich der Schwermetalle wäre das Wasser der Oker für das Baden unbedenklich, solange der schwermetallbelastete Schlamm am Grund der Oker nicht aufgewühlt wird.

  2. Darf man noch barfuß im belasteten Bereich gehen?
    Ja, kritisch ist nur die regelmäßige Aufnahme (über den Mund) von Boden z. B. beim Spielen oder als Anhaftung (Erdbeeren); beim Cadmium kommt als mögliche Gefährdung die Aufnahme von belasteten Nahrungsmitteln hinzu.

  3. Ist das Angeln bedenklich?
    Nein, nach einer Untersuchung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ist mit keiner relevanten Belastung des Muskelfleischs von Fischen zu rechnen. Belastet sind eher die inneren Organe, die nicht verzehrt werden.

  4. Was bedeutet die Verordnung für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner?
    Im Prinzip nichts Neues; es gab schon Verhaltensempfehlungen Anfang der 90er Jahre, die aber möglicherweise in Vergessenheit geraten sind oder nicht alle Betroffenen erreicht hatten.


Erläuterungen und Hinweise