Altlasten, Altlasten-Sanierung
Die Begriffe Altlast, Altablagerung und Altstandort sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung definiert. Danach sind Altablagerungen vorwiegend stillgelegte Deponien. Altstandorte sind vorwiegend stillgelegte Industrieanlagen. Flächen stillgelegter militärischer Einrichtungen zählen ebenfalls zu den Altstandorten.
Alle Altablagerungen und Altstandorte sind zunächst altlastenverdächtige Flächen. Diese Flächen sind Altlasten, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Es muss also im Einzelfall durch entsprechende - meist umfangreiche und kostenintensive - Untersuchungen erst geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich um eine Altlast handelt.
In Braunschweig sind auf ca. 1600 Altstandorten etwa 2300 altlastenrelevante Nutzungen bekannt. Zusätzlich sind ca. 387 Altablagerungen bekannt. Dabei handelt es sich um ehemalige Ton-, Sandgruben und dergleichen, die mit unbekanntem Material verfüllt wurden und dann in Vergessenheit geraten sind. Für die größeren Altablagerungen – 156 Stück – wurden Gefährdungsabschätzungen durchgeführt.
Die Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen werden von der Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig im Altlastenverzeichnis erfasst.