Sanierungsbeirat

Der Sanierungsbeirat

Der Sanierungsbeirat ist eines der zentralen Instrumente der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme. Er befasst sich auf der Grundlage seiner Geschäftsordnung mit Fragen der Umsetzung des Programms Soziale Stadt. Er richtet eigene Vorschläge an die Verwaltung und erarbeitet Empfehlungen zur Vorbereitung von Beschlüssen der zuständigen Gremien. Dem Sanierungsbeirat gehören sechs Rats- oder Bezirksratsmitglieder und sechs Bürgervertreterinnen und -vertreter an. Die oder der Vorsitzende des Sanierungsbeirats werden aus dem Kreise der dem Sanierungsbeirat angehörenden Rats- und Bezirksratsmitglieder gewählt, die oder der stellvertretende Vorsitzende aus dem Kreise der Bürgervertreterinnen und -vertreter. Amtsdauer ist die Wahlperiode. Der Sanierungsbeirat tagt grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungen finden in der Regel, mit Ausnahme der Sommerferien, in monatlichen Abständen statt. Zu Beginn jeder Sitzung findet gewöhnlich eine Bürgerfragestunde statt.

Verfügungsfonds

Neben den beschriebenen Aufgaben hat der Sanierungsbeirat die Möglichkeit, durch Vergabe von Mitteln aus dem "Verfügungsfonds" Maßnahmen direkt zu fördern. Nach der für den Verfügungsfonds geltenden Richtlinie können Mittel bewilligt werden, um "mit kleinen, in sich abgeschlossenen (...) Maßnahmen kurzfristig und unbürokratisch Selbsthilfepotentiale (...) zu fördern."
Förderfähig sind Maßnahmen, wenn sie darauf gerichtet sind, Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu fördern, nachbarschaftliche Kontakte zu stärken, die Stadtteilkultur zu beleben, Begegnungen zu ermöglichen und/oder die lokale Beschäftigung zu fördern und zu stabilisieren. Dies können z.B. Feste, Veranstaltungen oder auch Anschaffungen sein, die der Allgemeinheit dienen.

Dazu gehörten in der Vergangenheit z.B. größere und kleinere Veranstaltungen wie das Stadtteilfest oder Live im Westen, verschiedene Workshops, Kunstaktionen, Sportgeräte und Ausstattungsmaterialen. Als Antragsteller können Privatpersonen, Vereine, Einrichtungen oder Institutionen auftreten. Über Anträge unter 500 € wird sofort durch das Stadtteilbüro entschieden. Ab 500 € entscheidet der Sanierungsbeirat in seinen Sitzungen.

Auch Sie können einen Antrag auf Mittel aus dem Verfügungsfonds stellen! Unser Quartiersmanager, die Plankantor GmbH, Hugo-Luther-Str. 60 A (Stadtteilbüro, Tel. 0531-2801573) berät Sie dabei gerne.
stadtteilbueroplankontor-bsde

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