Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes

Durch den Eisenbahnverkehr kommt es insbesondere im südlicheren Bereich der Stadt Braunschweig zu stärkeren Lärmbelastungen. Um Lärmauswirkungen durch den Eisenbahnverkehr entgegenzuwirken, erstellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen sogenannten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.

Lärmaktionsplanung der Runde 4 abgeschlossen

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes fertiggestellt. Der finale Lärmaktionsplan der Runde 4 steht auf der Seite www.eba.bund.de/lap (Öffnet in einem neuen Tab) zum Download bereit.

Nach der Veröffentlichung der Lärmkartierungsergebnisse im Juni 2022 hatte das Eisenbahn-Bundesamt in zwei Phasen im Sommer 2022 sowie im Herbst 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Dabei sind insgesamt ca. 13.000 Beteiligungen von Privatpersonen und knapp 600 Beteiligungen von Kommunen beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Zusätzlich haben 55 der 72 Ballungsräume eine Stellungnahme abgegeben. 

Ein überwiegender Teil der Bürgerinnen und Bürger interessiert sich demnach besonders für konkrete Informationen zur Lärmsituation vor Ort. Hier wünschen sich die Teilnehmenden eine leichtere Verständlichkeit der aufbereiteten Informationen. Auch die kommunalen Vertretungen fordern hier einen leichteren Zugang zu Informationen zur Lärmsituation und zu Lärmschutzmaßnahmen.

Mit dem finalen Lärmaktionsplan beendet das Eisenbahn-Bundesamt die Runde 4 der Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Schienenwegen des Bundes. Neben den Ergebnissen zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert der Lärmaktionsplan darüber, welche Ziele bei der Lärmreduzierung erreicht wurden, wo es besonders laut ist und wie man dagegen vorgehen kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/lap (Öffnet in einem neuen Tab)

Hintergründe zur Lärmaktionsplanung

Lärm kann unterschiedliche Ursachen und Quellen haben, zum Beispiel Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm oder Flugverkehrslärm. In Deutschland kümmern sich je nach Verkehrsträger verschiedene Behörden um die entsprechenden Lärmaktionsplanungen. Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das EBA seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Gleisabschnitt mit mindestens 30.000 Zugfahrten pro Jahr. Auch bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das EBA mit.

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