Immissionsschutz
Der Immissionsschutz hat den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichem zu schützen. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) mit seinen Verordnungen.
Viele Anlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Dies betrifft – vereinfacht gesagt – die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, Lärm und Luftverunreinigungen zu verursachen (z. B. viele Industrieanlagen), die dann zu erheblichen Belästigungen am Immissionsort führen können.
Die Zuständigkeiten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Beschwerden verteilen sich je nach Art der Anlage auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (Öffnet in einem neuen Tab) oder die Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig.