Lärmkartierung 2022 (4. Runde)
Allgemeine Informationen
Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) (Öffnet in einem neuen Tab) verfolgt die Europäische Union das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, diesem vorzubeugen oder diesen zu verringern.
Die Verankerung der Umgebungslärmrichtlinie im bundesdeutschen Recht erfolgt durch den Sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Lärmminderungsplanung. Die §§ 47a bis 47f BImSchG setzen die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit sowie den Schutz Ruhiger Gebiete um. Die 34. BImSchV - Kartierungsverordnung enthält nähere Bestimmungen zur Lärmkartierung und gibt die Berechnungsvorschriften zur Ermittlung des Umgebungslärms vor.
Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen in strategischen Lärmkarten zu dokumentieren ist.
Für den Ballungsraum Braunschweig werden bereits seit 2008 die verschiedenen Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe) kartiert. Die strategischen Lärmkarten zeigen, ob und an welchen Standorten Braunschweigs Lärmbelastungen unterschiedlichen Ausmaßes bestehen und wie viele Bürger*innen davon betroffen sind.
Die Kartierung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Lärmkartierung Runde 4
Gegenüber den vorangegangenen Kartierungsrunden greifen auf Ebene der Europäischen Union mehrere gravierende Änderungen. So hat die Kommission ein neues, verpflichtend anzuwendendes Reportsystem eingeführt und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkung des Umgebungslärms vorgegeben. Eine wesentliche Änderung ist, dass erstmals die EU-weit eingeführte Berechnungs- und Bewertungsvorschrift CNOSSOS (Öffnet in einem neuen Tab) anzuwenden ist. Dies hat die Konsequenz, dass alle Lärmkarten in 2022 neu berechnet werden mussten, auch wenn sich an der Situation vor Ort keine Veränderung ergeben hat. Aufgrund der geänderten Vorgaben sind die Kartierungsergebnisse 2022 nicht mit den Ergebnissen der vorherigen Kartierungsrunden vergleichbar.
Berechnungsverfahren
Das neue Berechnungsverfahren ermittelt die Emissionen wesentlich differenzierter. Je nach Fahrgeschwindigkeit und Lkw-Anteil ergeben sich meist höhere Emissionen und damit auch höhere Lärmbetroffenheit als bisher.
Bei freier Schallausbreitung nimmt der Lärmpegel mit der Entfernung weniger stark ab als in anderen Berechnungsvorschriften. Dies führt zu einer Ausweitung der lärmbetroffenen Flächen und damit zu höheren Betroffenenzahlen, auch in größerer Entfernung von den Straßen.
Auswerteverfahren
Im neuen Auswerteverfahren werden die Bewohner *innen nicht mehr gleichmäßig auf alle Fassaden eines Gebäudes verteilt, sondern ausschließlich den stärker belasteten Fassaden zugeordnet. Diese neue Zählweise hat zur Folge, dass sich der Anteil der lärmbelasteten Bewohner*innen deutlich erhöht.
Bei der Berechnung des vom Straßenverkehr verursachten Lärms lag, begründet durch die SARS-CoV-2-Pandemie, die letzte verfügbare Verkehrszählung aus dem Jahr 2016 zugrunde. Die Grundlage für die Prognose 2030 des von den Hauptverkehrsstraßen ausgehenden Lärms stellt das aus der Verkehrszählung abgeleitete Stadtmodell (berücksichtigter Planungsstand 2018) dar. Sowohl für die Ermittlung von Lärm durch Gewerbe und Industrie, als auch durch die Straßenbahn kamen Daten aus 2022 zur Anwendung. Beim Fluglärm wurde als Bezugsjahr 2019 gewählt, da 2020 aufgrund der zeitweise eingeführten Reiseeinschränkungen wegen der SARS-CoV-2- Pandemie nicht repräsentativ war. Im Rahmen der Lärmkartierung Runde 3 war diese Einteilung pauschal gröber, sodass es in der Folge zu einer Überschätzung der Lärmwerte kam. Die Unterschiede bei den Lärmbereichen zur vorherigen Lärmkartierung sind darauf zurückzuführen, dass die Einteilung der Klassen bei den Luftfahrzeugen, basierend auf Realdaten, optimiert wurde.
Ergebnisse
Die strategischen Lärmkarten und Betroffenenzahlen zeigen, dass der Straßenverkehr, mit großem Abstand gefolgt von Industrie und Gewerbe, die Hauptlärmquelle in der Stadt Braunschweig ist. Die Belastung durch den Schienenverkehrslärm ist insgesamt geringer, aber die Eisenbahnen des Bundes verursachen in den Gemeinden entlang der Haupteisenbahnstrecken zum Teil sogar sehr hohe Lärmpegel. Der Straßenbahnlärm beschränkt sich auf die unmittelbaren Anlieger*innen der Trassen. Der vom Flugverkehr ausgehende Lärm spielt hingegen eine untergeordnete Rolle.
Straßenverkehr (gesamtes Straßennetz > 1000 Fzg./Tag) |
Industrie und Gewerbe (inkl. Bodenlärm Flughafen) |
Schienenverkehr der Eisenbahnen des Bundes |
Straßenbahn |
Flugverkehr |
|
Anzahl Lärmbetroffene (LDEN > 55 dB(A)) | 111500 | 12300 | 5500 | 8700 | 0 |
Anzahl Lärmbetroffene oberhalb gesundheitlichen Schwellenwertes (LDEN = 65 dB(A)) | 29400 | 400 | 600 | 700 | 0 |
Belastete Fläche (km²) | 102 | 28 | 19 | 4 | 1 |
Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden eine wichtige Grundlage für die sich anschließende und in 2023 beginnende Lärmaktionsplanung 2024. Der Lärmaktionsplan mit Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet die Möglichkeit zur Diskussion von Maßnahmen zur Lärmminderung.
Die strategischen Lärmkarten sind mindestens in einem Turnus von 5 Jahren zu überprüfen und fortzuschreiben. Dementsprechend basieren die aktuellen Lärmkarten auf der Kartierungsrunde 2022. Nächster Stichtag für die Lärmkartierung (5. Runde) ist der 30. Juni 2027.