Braunschweiger Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben
Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG (Öffnet in einem neuen Tab)) wurde 2013 ein Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig erstellt und 2020 erstmals fortgeschrieben. Sowohl der Lärmaktionsplan, als auch seine erste Fortschreibung wurden von den zuständigen Ausschüssen der Stadtverwaltung beschlossen. Der Lärmaktionsplan unterliegt einer regelmäßigen Fortschreibung und wird alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
2. Fortschreibung Lärmaktionsplan (2024)
Die 2. Fortschreibung des Braunschweiger Lärmaktionsplans wurde am 6. Juni 2024 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig beschlossen. Der Prozess der Fortschreibung wurde von mehreren Öffentlichkeitsbeteiligungen begleitet und zusätzlich über die Presse, Soziale Medien sowie durch den städtischen Internetauftritt bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 47d Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet.