Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des Bauwerkes 'BS 2' am Kreuz Braunschweig-Süd
Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz
Für den Ersatzneubau des Bauwerkes 'BS 2' am Kreuz Braunschweig Süd wird ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 18. Juni 2018 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 25. Juni bis einschließlich 24. Juli 2018 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen die Baumaßnahme endete am 7. August 2018. Am 16. Januar 2019 hat ein Erörterungstermin stattgefunden. An diesem Termin wurde den Betroffenen, die rechtzeitig Einwendungen vorgebracht haben und den Trägern öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendungen und Anregungen mit der Vorhabenträgerin zu erörtern und gegebenenfalls Bedenken auszuräumen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30. Oktober 2019 gefasst, lag vom 14. bis 27. November 2019 im Rathaus-Neubau zur allgemeinen Einsichtnahme aus und ist am 31.12.2019 bestandskräftig geworden. Die geänderten und planfestgestellten Pläne können eingesehen werden und sind nicht als Datei beigefügt.
Vorhabenträgerin der Baumaßnahme ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel.