Planänderungsverfahren zum Verzicht auf die östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellung nach dem Luftverkehrsgesetz
Zum Verzicht auf die mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2007 planfestgestellte östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg wird ein Planänderungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz durchgeführt.
Die Planunterlagen des Planänderungsverfahren liegen in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 15. Oktober 2020 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen die Maßnahme endet am 16. November 2020.
Vorhabenträgerin der Maßnahme ist die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH.