Neubau der Okerbrücke Leiferde in Braunschweig
Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG vom 25. Januar bis 19. Februar 2021
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens muss eine Erörterung der eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen stattfinden. Der für den 19. Januar 2021 vorgesehene Erörterungstermin wird mit Blick auf das sich verschärfende Infektionsgeschehens nunmehr durch eine Online-Konsultation ersetzt, da nicht absehbar ist, wie sich die Rechtslage bis Mitte Januar 2021 ggf. noch weiter verschärft und damit eine Durchführung des Termins unmöglich macht.
Um Planungssicherheit für das weitere Verfahren zu erlangen, ist daher beabsichtigt, die ursprünglich als Präsenztermin geplante Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen als Online-Konsultation im Sinne des § 5 Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG stattfinden zu lassen. Die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen.
Beteiligte finden weitergehende Informationen unter folgendem Link:
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Okerbrücke Leiferde in Braunschweig
Für das oben genannte Bauvorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) eingeleitet worden.
Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 5. bis 18. Februar 2020 aus. Die Auslegungsorte und -zeiten können der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden. Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen endete am 3. März 2020.
Der ausgelegte Plan wurde ergänzt. Es erfolgte hinsichtlich der ergänzenden Unterlagen eine erneute Auslegung. Die vollständigen Unterlagen lagen vom 25. September bis 26. Oktober 2020 im Rathaus-Altbau, Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war zur Einsichtnahme in die Planunterlagen eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich (Frau Sellmann, Tel. 05 31 / 470 2751). Vorrangig wurde gebeten, die Unterlagen digital einzusehen. Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen endete am 9. November 2020.
Ein Erörterungstermin war angedacht für Januar 2021.
Vorhabenträger der Baumaßnahme ist die Abteilung Straßen und Brücken des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig.