Antragstellung - Annahme von Anträgen nach NBauO
Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen, Mitteilungen und Anzeigen bzw. auch nachzureichende Unterlagen oder bautechnischen Nachweise können Sie bequem online einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Digitales Bauantragsverfahren".
Mit dem Antragsassistenten des jeweiligen Online-Dienstes wird Ihnen der Verfahrensablauf erläutert und Sie werden sicher durch das entsprechende digitale Formular geleitet.
Ist Ihr Antrag vollständig, wird er zur Prüfung an die Stelle Bauaufsicht weitergeleitet und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Angabe der/des für Sie dort zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters.
Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, verbleibt Ihr Antrag in der Annahmestelle und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Anforderung der fehlenden Unterlagen und einer Frist zur Vervollständigung.
Bitte berücksichtigen Sie unbedingt diese Frist, da Sie anderenfalls damit rechnen müssen, dass wir Ihren Antrag einschließlich der Unterlagen kostenpflichtig zurückschicken bzw. zurückgeben müssen.
Die Qualität der Bauvorlagen hat unmittelbare Wirkung auf die Prüffähigkeit und die Bearbeitungs- bzw. Genehmigungsdauer. Sorgen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse für vollständige und prüffähige Antragsunterlagen von Beginn an.
Die Bauvorlagen müssen so umfassend und aussagekräftig sein, dass keine mündlichen Erläuterungen seitens der Entwurfsverfasser oder der Bauherrschaft erforderlich sind, um das Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren beurteilen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nachvollziehen zu können.
Ihr Antrag muss eindeutig und interpretationsfrei sein. Die Angaben in den Antragsformularen müssen mit den sonstigen Bauvorlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Nachweisen und Berechnungen) inhaltlich übereinstimmen.
Gerne können Sie den Umfang der erforderlichen Bauvorlagen im Vorfeld mit unserer Beratungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab) abklären.
Wir haben Ihnen nachfolgend für eine Vielzahl von möglichen Bauvorhaben je eine Liste der mindestens erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Die Aufzählung soll Ihnen bei der Vorbereitung zur Orientierung dienen und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
- Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauOPDF-Datei338,09 kB
- Bauanzeige / Mitteilung nach § 62 NBauOPDF-Datei459,08 kB
- Bauanzeige / Mitteilung nach § 62 Abs. 1a NBauOPDF-Datei404,60 kB
- Bauantrag nach § 63/ 64 NBauO
- NeubauPDF-Datei415,69 kB
- Werbeanlagen PDF-Datei383,91 kB
- Containeranlagen PDF-Datei396,75 kB
- DachgeschossausbauPDF-Datei402,41 kB
- EinstellplatzanlagenPDF-Datei477,43 kB
- Garage, Carport, NebengebäudePDF-Datei647,98 kB
- Gauben, Balkone, TerrassenPDF-Datei877,03 kB
- PhotovoltaikanlagenPDF-Datei343,53 kB
- NutzungsänderungPDF-Datei456,03 kB
- WintergartenPDF-Datei397,38 kB
- Wohnhaus-/MFH-ErweiterungPDF-Datei410,40 kB
- Abweichung-/ Ausnahme-/ Befreiungsantrag nach § 66 NBauOPDF-Datei414,06 kB
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid nach § 73 NBauOPDF-Datei497,49 kB
Die Reihenfolge der Unterlagen in den Listen entspricht der Gruppierung der Unterlagen nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (Öffnet in einem neuen Tab). Bitte benennen Sie Ihre Unterlagen entsprechend der DokumentenstrukturPDF-Datei314,60 kB.
Ansprechpartner:
Frau Strichow, Raum 508, Tel. (0531) 470-3356
Herr Polkehn, Raum 508, Tel. (0531) 470-2662