Digitales Verfahren - Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abteilung Bauordnung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung einfach und komfortabel online zu stellen und im digitalen transparenten Verfahren abzuwickeln.
Ihre Voraussetzung:
Die einmalige Registrierung für die BundID erfolgt über ein zentrales Nutzerkonto zur Identifizierung bei Onlinediensten des Bundes. Für die Registrierung steht Ihnen die Option „Benutzername & Passwort“ zur Verfügung.
Ihr digitaler Antrag
- Bereiten Sie bitte Ihre Unterlagen zum Hochladen vor:
- alle Dokumente sind in PDF-Format zu erstellen,
- dabei sind die interaktiven Formulare in ein PDF-Format zu ändern (eine Umwandlung kann über einen PDF-Drucker vorgenommen werden).
- Anmeldung im Serviceportal:
- Suchen Sie eine entsprechende Leistung (z.B. Abgeschlossenheitsbescheinigung) im Serviceportal der Stadt Braunschweig aus,
- Wählen Sie das Formular unter „Links & Onlinedienste“ aus,
- Melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto mit der Option „Benutzername & Passwort“ (ggf. muss das BundID-Konto vorerst erstellt werden) im Portal an,
- Sie werden nun zum Formular geleitet,
- Stellen Sie Ihren Antrag bei der Bauordnung:
- füllen Sie bitte das gewünschte Online-Formular aus,
- fügen Sie die Unterlagen als Anlagen dem Formular an,
- reichen Sie den Antrag digital ein:
-> damit gilt Ihr Antrag als eingegangen!
Hinweise
- Der Antrag und die Anlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person.
- Nach der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zu einem Projektraum auf der conjectPM-Plattform. Folgen Sie bitte dem Hinweis in der E-Mail und nehmen die Einladung an. Nach erfolgter einmaliger Registrierung mit dem von Ihnen gewählten Benutzernamen und Kennwort und anschließender Anmeldung an der Plattform werden Sie direkt in den Projektraum für Ihr Vorhaben geleitet.
- Ihr Antrag und die Anlagen befinden sich im Bereich „Dokumente“ im Ordner "10 Antragsunterlagen".
Beachten Sie bitte, dass weitere von Ihnen hochgeladene Dokumente im Ordner "11 Eingänge nach Antragseingang" abgelegt werden müssen. - Die weitere Bearbeitung des Antrags erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Auf anderen Wegen an die Bauordnung übermittelte Mitteilungen und Dokumente werden nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Bauordnung angenommen.
- Sie erhalten immer eine Benachrichtigungs-E-Mail, wenn die Abteilung Bauordnung in Ihrem Verfahren ein Dokument im Projektraum abgelegt hat.
- Bescheide und Entscheidungen ergehen in digitaler Form.