Klimaschutz und Denkmalschutz
Grundsätzlich schließen sich die Schutzziele Klimaschutz und Denkmalschutz nicht aus. Auch bei einem Baudenkmal sind Maßnahmen für erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie …) grundsätzlich möglich. Solche Maßnahmen bedürfen aber einer sorgfältigen und individuellen Planung und Anpassung.
Da alle Baumaßnahmen an einem Baudenkmal einer Genehmigung bedürfen, ist eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Vorfeld erforderlich und im Sinne einer zügigen Umsetzung anzuraten.
Baudenkmäler sind zudem von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen. Von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) kann abgewichen werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen. Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 79 und 105 GEG.