Geschäftsordnung
Der Gestaltungsbeirat hat sich zugleich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Die Amtszeit externer Fachleute wurde auf sechs Jahre begrenzt. Ziel ist ein fließender Wechsel der Mitglieder nach jeweils mehreren Jahren. Neue Mitglieder werden vom Stadtbaurat nach Abstimmung mit dem bestehenden Gremium berufen.
Die Sitzungen des Beirates sind nicht-öffentlich. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über Arbeitsergebnisse des Beirats informiert.