Förderprogramme

Die Sanierungsmaßnahme „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ wird hauptsächlich mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gefördert und durchgeführt. Als Ergänzung zu diesem Programm, sind/werden weitere europäische Förderprogramme mit der „Sozialen Stadt“ verknüpft (EFRE / ESF).

Im Folgenden sind einzelne Förderprogramme mit Ihren Programmkomponenten dargestellt. Diese Förderprogramme finden sich alle im Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt" wieder.

Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier"

© Stadt Braunschweig


Allgemein
Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Länder wurde im Jahr 1999 mit dem Ziel begonnen, die „Abwärtsspirale“ in benachteiligten Stadtteilen aufzuhalten und die Lebensbedingungen vor Ort umfassend zu verbessern. Das Förderprogramm "Die Soziale Stadt" startete im Jahr 1999 mit 161 Stadtteilen in 124 Gemeinden; heute sind es bereits 715 Gebiete in 418 Städten und Gemeinden (Stand: 2015). "Dieses Programm ist sowohl auf Partizipation als auch auf Kooperation angelegt und stellt einen neuen integrativen Politikansatz für die Stadtteilentwicklung dar." So beschreibt die "Bundestransferstelle Soziale Stadt" beim Deutschen Institut für Urbanistik das Programm "Soziale Stadt". Zur inhaltlichen Zielstellung hat die Arbeitsgemeinschaft der Bauminister des Bundes und der Länder (ARGEBAU) einen "Leitfaden" zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" erstellt, der die Grundlage des Handelns bildet. Seit Juni 2004 ist das Programm "Soziale Stadt" ein Bestandteil des Baugesetzbuches (Besonderes Städtebaurecht Vierter Teil Soziale Stadt - § 171 e). Die Finanzausstattung der einzelnen Städtebauförderungsprogramme wird durch jährlich vom Bund und den einzelnen Ländern zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung festgelegt. 

Programmhintergrund
Kleinräumige Segregation führt seit den 1990er Jahren in vielen Städten zu selektiven Auf- und Abwertungen von Wohngebieten und damit auch zur Herausbildung benachteiligter Stadtteile. Diese sind meist durch komplexe Problemlagen in den Bereichen Städtebau und Umwelt, infrastrukturelle Ausstattung, Lokale Ökonomie, Soziales, Integration und nachbarschaftliches Zusammenleben sowie Imagebildung charakterisiert. Das Programm "Soziale Stadt" reagiert darauf mit einem integrierten Ansatz der umfassenden Quartiersentwicklung. 

Grundlagen/Finanzierung
Der Artikel 104b des Grundgesetzes, § 171e des Baugesetzbuches, die jährlich abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, der "Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative 'Soziale Stadt'" sowie Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Erlasse, Arbeitshilfen, Ausschreibungen und weitere Veröffentlichungen der Bundesländer sind wesentliche Grundlagen des Programms. Die Finanzierung des Programms erfolgt gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen. 

Handlungsfelder
Das breite Spektrum der Probleme, aber auch der Potenziale, auf Basis derer die Programmgebiete der Sozialen Stadt ausgewählt und abgegrenzt worden sind, spiegelt sich in den Handlungsfeldern von vielfältigen Maßnahmen und Projekten, die zur Lösung der Probleme und Erschließung der Potenziale eingesetzt werden. Maßnahmen und Projekte lassen sich einem Katalog von 13 inhaltlichen Handlungsfeldern zuordnen. Ihre Planung und Realisierung werden durch die eher instrumentell-strategischen Handlungsfelder (Integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzepte, Ressourcenbündelung, Quartiermanagement, Aktivierung und Beteiligung. Evaluierung und Monitoring) gestützt. 

Modellvorhaben
Die Möglichkeit, innerhalb des Programms Soziale Stadt auch Projekte und Maßnahmen im nicht-baulichen Bereich zu finanzieren, bietet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit dem Jahr 2006 im Rahmen von Modellvorhaben an. Dazu heißt es in der Verwaltungsvereinbarung 2010: „Die Länder können (…) Mittel auch für Modellvorhaben in Gebieten des Programms Soziale Stadt einsetzen, und dann auch für Zwecke wie Spracherwerb, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie wie Gründerzentren. Förderfähig sind Modellvorhaben als Bestandteile integrierter Gesamtmaßnahmen oder als Vorhaben, die den Zielen der integrierten Entwicklungskonzepte dienen und ihre Verstetigung unterstützen und ohne Förderung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang verwirklicht werden könnten.“

Gemäß Beschluss des Bundestages zum Bundeshaushalt 2011 wurden die Modellvorhaben im Rahmen der Sozialen Stadt gestrichen. Letztmalig konnten Modellvorhaben im Programmjahr 2012 gefördert werden.

Quelle: (www.sozialestadt.de)

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung - EFRE

© Stadt Braunschweig

Was ist EFRE?

Die Wirtschaftsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) hat in den Jahren 2007 - 2013 einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung im Land Niedersachsen geleistet. Die EU-Programme sind so formuliert, dass sie im gesamten Landesgebiet, im ländlichen Raum ebenso wie in den Ballungsräumen, gleichermaßen genutzt werden konnten.

In einem Wettstreit der Ideen und Konzepte wurden aus den EU-Mitteln Projekte gefördert, die besonders zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum in Niedersachsen beitrugen. In der Förderperiode 2007 - 2013 war die Region Lüneburg (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg), bestehend aus elf Landkreisen, als Zielgebiet "Konvergenz" ausgewiesen. Das übrige Landesgebiet Niedersachsens, also die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems, wurden als Zielgebiet "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (RWB) bezeichnet.

Die Förderung aus EFRE deckte dabei ein breites Spektrum unterschiedlicher Projektansätze ab. Sie reichten von der einzelbetrieblichen Förderung, über die betriebliche und hochschulspezifische Forschungs- und Entwicklungsförderung bis hin zu den vielfältigen Infrastrukturbereichen wie Tourismus, Verkehr, Breitbandnetze, aber auch Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling und Energiemanagement. Das eigens für die Region Lüneburg erarbeitete Programm war eingebettet in die landesweite Strategie für Wirtschaft und Arbeitsmarktpolitik und berücksichtigte ebenso die regionalen Besonderheiten wie auch die zusätzlichen Fördermöglichkeiten der EU.

In allen Förderbereichen erfolgte die Umsetzung der niedersächsischen EFRE-Programme durch kriteriengeleitete und transparente Förderentscheidungen. In diesem "Wettstreit der Ideen und Konzepte" orientierte sich die Bewilligung förderfähiger Projekte konsequent an der Qualität der Anträge und an deren Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Lissabon-Strategie, d.h. an der messbaren Wirkung zur Erreichung der landespolitischen und europäischen Förderziele.

Quelle: (www.mw.niedersachsen.de)

Europäischer Sozialfonds - ESF

© Stadt Braunschweig

Was ist ESF?

Mehr Arbeitsplätze, bessere Arbeitsplätze, Chancengleichheit – so lauten die wichtigsten Ziele des ESF. Vorrangig wichtig ist es, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bis 2013 deutlich zu senken. Hierfür stellt die EU insgesamt 75 Mrd. Euro für den ESF in ganz Europa bereit.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Die besondere Aufgabe des ESF ist die Arbeitsmarktförderung, d. h. die Verhinderung und Bekämpfung von Arbeits­losigkeit.

In Niedersachsen  ist die Region Lüneburg in der Förderphase 2007 - 2013 erstmals als sog.  Zielgebiet "Konvergenz" ausgewiesen. Zu der Region Lüneburg gehören die elf Landkreise, Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen und Verden. Das übrige Landesgebiet Niedersachsens, also die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems, werden als Zielgebiet "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (RWB) bezeichnet.

Wichtige Prinzipien der ESF-Förderung sind die Grundsätze der Additionalität und Innovation. Der Grundsatz der Partnerschaft durchzieht als Leitgedanke die Förderung. Wirtschafts- und Sozialpartner aus Niedersachsen, Gebietskörperschaften, Verbänden und Institutionen aus allen niedersächsischen Regionen haben bei der Aufstellung der ESF-Programme mitgewirkt. Die Querschnittsziele der ESF-Förderung, Bewältigung des demografischen Wandels, Chancengleichheit von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung, sowie Nachhaltigkeit, werden über alle Schwerpunke und Einzelprograme hinweg verfolgt.

In allen Förderbereichen wird Niedersachsen eine kontinuierliche Qualitätssteuerung durch kriteriengeleitete und transparente Förderentscheidungen sowie eine kontinuierliche Kontrolle der Programmergebnisse umsetzen. Aus den ESF-Programmen sollen vor allem Projekte unterstützt werden, die einen maßgeblichen Beitrag zu den landespolitischen und europäischen Zielsetzungen leisten.

Die Bewilligung förderfähiger Projekte orientiert sich ausschließlich an der Qualität der Anträge und auf deren Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Lissabon-Strategie. Für die Beratung und Antragsstellung steht die NBank an ihren Standorten Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Lüneburg  zur Verfügung.

Einzelheiten zu den Programminhalten der ESF-Programme in den Zielgebieten RWB und Konvergenz, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Programmübersichten. Daneben stehen Ihnen Informationen zu ausgewählten Förderprogrammen auf der nächsten Seite,  "ESF-Förderprogramme (Öffnet in einem neuen Tab)" sowie die bereits veröffentlichten Förderrichtlinien und -grundsätze zur Verfügung.

Quelle: (www.mw.niedersachsen.de)

Erläuterungen und Hinweise