Internationaler Artenschutz

Stieglitze werden aufgrund ihres Gesangs und des farbenfrohen Gefieders immer wieder als Stubenvögel gehalten. Handel und Haltung der bunten Singvögel erfolgen häufig illegal.© Stadt Braunschweig

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Handel und Besitz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten

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