Pflanzen
Braunschweig ist pflanzenreich! Durch die hohe Anzahl verschiedener Landschaftsstrukturen - z.B. Feuchtwiesen, Bruchwälder, Laubwälder, Mähwiesen, Sandfelder, Kalkäcker und Trockenrasen - weist das Stadtgebiet über 1000 Pflanzenarten auf.
Schutz von wildlebenden Pflanzen
Alle wildlebenden Pflanzen unterliegend dem allgemeinen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz. Die Entnahme von Pflanzen aus der Natur ist damit grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber macht hiervon jedoch eine Ausnahme, sofern das Pflücken nur in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf geschieht - die sogenannte Handstraußregelung. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für besonders geschützte Arten. Sie dürfen nicht aus der Natur entnommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Schwertlilie, die Sand-Strohblume und alle Orchideen. Es handelt sich in der Regel um seltene Arten, die spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum haben. Viele von ihnen sind auf der Roten Liste als gefährdet eingestuft.
Durch eine angepasste schonende Bewirtschaftungsweise und Pflegemaßnahmen - z.B. durch eine extensive Mahd von Feuchtgrünland - können Vorkommen besonders geschützter Pflanzen erhalten werden.
Schutzstatus herausfinden
Einen Überblick darüber, welchem Schutz eine bestimmte Art unterliegt, finden Sie im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA (Öffnet in einem neuen Tab)) des Bundesamtes für Naturschutz.