Invasive Arten

Tier- und Pflanzenarten, die nicht von Natur aus hier vorkommen, sondern durch den Einfluss des Menschen eingewandert sind, sind nicht grundsätzlich als problematisch einzustufen.

Die Herkulesstaude muss von Grundstückseigentümer*innen entfernt werden© Stadt Braunschweig

Einige von ihnen stellen jedoch aufgrund ihrer besonderen Konkurrenzstärke eine Gefährdung für die biologische Vielfalt dar, indem sie heimische Arten verdrängen. Sie werden als invasiv bezeichnet. Darüber hinaus können auch gesundheitliche Risiken für Menschen auftreten, wie etwa bei der Herkulesstaude.

Auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden länderübergreifende Managementmaßnahmen (Öffnet in einem neuen Tab) erarbeitet, um nachteilige Auswirkungen einzudämmen. Eine Einstufung der Arten erfolgt durch die "Unionsliste" (Öffnet in einem neuen Tab) invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung" (Unionsliste). In Abhängigkeit vom Verbreitungsstatus der Arten wird ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und sofortiger Beseitigung sowie dem Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten angewandt. 

Zuständigkeiten bei Auftreten invasiver Arten

Vorbeugende Maßnahmen

Weiterführende Information

Erläuterungen und Hinweise