Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind alle flüssigen, festen und gasförmigen Stoffe, die eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften hervorrufen können. Dies sind z. B. Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte (Heizöl, Benzin, Diesel), Säuren, Gifte, Chemikalien usw. Auf den Seiten des Umweltbundesamtes finden Sie den aktuellen Katalog wassergefährdender Stoffe (Öffnet in einem neuen Tab).
Wassergefährdende Stoffe dürfen auf keinen Fall in Gewässer oder Kanalisation gelangen und auch nicht in den Untergrund sickern. Entsprechende Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz sowie in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VAwS).
Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt oder verwendet werden, müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht befürchtet werden muss. Das wird von der Wasserbehörde überprüft. Der Fachbereich Umwelt führt ein Verzeichnis aller entsprechenden Anlagen im Stadtgebiet. Selbst die Erstellung, Veränderung oder Stilllegung von einfachen Heizöltanks muss der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig angezeigt werden. Weitere Informationen für den sicheren Betrieb Ihrer Heizölanlage finden Sie hierPDF-Datei1,61 MB.
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen melden Sie bitte sofort der Feuerwehr (112)! Diese informiert dann die Wasserbehörde der Stadt Braunschweig.