Freiflächen-Photovoltaik-Konzept

Energiewende in Deutschland

Die Bundes- und Landesregierung verfolg ambitionierte Ziele auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung: Mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs soll bis 2030 aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Im ersten Halbjahr 2023 waren es noch 52 Prozent. 

Anlagen für Photovoltaik (PV) – also Solarstrom – werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. In Niedersachsen sollen bis 2035 50 Gigawatt (GW) auf Dächern und 15 GW auf Freiflächen installiert werden. Mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche ist bis 2033 für solche Freiflächenanlagen (FF-PV) bereitzustellen (NKlimaG). Alle Kommunen sind gefordert, ihren aktiven Beitrag zu leisten.

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Braunschweig (IKSK)

Im Sommer 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig das IKSK 2.0 beschlossen. Im IKSK 2.0 hat die Stromerzeugung aus Sonnenenergie eine besondere Bedeutung auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Braunschweig. Entsprechend dem IKSK 2.0 sind im Stadtgebiet FF-PV-Anlagen mit 200 MWp Leistung aufzustellen. Hierfür werden bis zu 200 ha Fläche benötigt. 

Das „Freiflächen-Photovoltaik-Konzept Stadt Braunschweig“ – kurz FF-PV-Konzept – zielt nun darauf ab, in Anbetracht unterschiedlicher Nutzungskonkurrenzen insgesamt möglichst konfliktfreie Flächen für FF-PV im Stadtgebiet zu finden und gibt damit eine Leitlinie für Vorhabenträger vor.

Vorgehen bei der Konzepterstellung und Ergebnis

Das Konzept konzentriert sich auf unbebaute Flächen im Außenbereich: Es trifft keine Aussagen zur Eignung von Dächern oder Stellplatzflächen für PV-Anlagen. Es wurden alle Flächen anhand umfassend abgestimmter Kriterien bewertet und möglichst konfliktfreie potenzielle Standorte für FF-PV-Anlagen identifiziert. 
Die Ergebnisse der Analyse werden in drei Karten abgebildet (s. Konzept mit Anlagen). Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Restriktionen und Realisierungswahrscheinlichkeiten wurde überschlägig berechnet, dass FF-PV-Anlagen zukünftig wie folgt errichtet werden könnten: 

  • 47 ha auf aktuell projektierten Flächen
  • 87 ha auf privilegierten Potenzialflächen (keine Bauleitplanung erforderlich)
  • 88 ha auf zehn weiteren Potenzialflächen (Bauleitplanung erforderlich)

Damit können nach erster Einschätzung der Verwaltung entsprechend diesem Konzept genügend FF-PV-Anlagen geplant und gebaut werden. Neue FF-PV-Vorhaben sollen nur umgesetzt werden, wenn sie im Konzept dargestellt sind.

Die Stadt Braunschweig ebnet mit dem FF-PV-Konzept den Weg für die aktive Stromgewinnung aus solarer Strahlungsenergie: es bildet die Voraussetzungen dafür, dass die Ziele des IKSK im Bereich der Solarenergie in der Stadt Braunschweig erfüllt werden können.


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