Modernisierung

Modernisierung – Neugestaltung

Die Förderung privater Baumaßnahmen, die vor allem der Verbesserung des direkten Wohnumfeldes dienen sollen, wird in den kommenden Jahren einen wichtigen Schwerpunkt in der städtebaulichen Sanierung im Westlichen Ringgebiet einnehmen.

Im Rahmen von Straßen- und Platzumbaumaßnahmen wird die Stadt den öffentlichen Raum durch Begrünungsmaßnahmen ansprechend gestalten. Bestehende Grün- und Parkflächen im Westlichen Ringgebiet werden aufgewertet. Im privaten Umfeld hat es der Eigentümer in der Hand das direkte Wohnumfeld zu verbessern, in dem Freiräume neu geschaffen bzw. neu gestaltet werden - sei es durch die Entsiegelung von Innenhofflächen, durch die Schaffung von kleinen grünen Inseln als Spiel- und Aufenthaltsfläche, durch den Abbruch nicht mehr benötigter Nebengebäude oder durch die Begrünung von Fassaden.

„Nebenbei“ können mit diesen kleinen Veränderungen nicht nur die Wohnqualität der Gebäude und die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner steigen, sondern auch ein Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas in der Stadt geleistet werden.

Im Rahmen der Möglichkeiten und Instrumente der Städtebauförderung gewährt die Stadt Braunschweig einen finanziellen Anreiz (siehe unten: Förderrichtlinie) für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, um gemeinsam die Aufgabe, den Stadtteil auch mit kleinen Maßnahmen lebenswerter zu gestalten, zu bewältigen.

Pfingststraße 2 vor der Modernisierung© Stadt Braunschweig

Die Stadt verfolgt im Sanierungsgebiet das Ziel, das gründerzeitlich geprägte Stadtbild zu erhalten, dabei aber auch den Bedarf an grundlegender Gebäudesanierung, an baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung und an der Erweiterung der Wohnfläche durch Balkone und Terrassen zu entsprechen. Diese Maßnahmenkombination muss aber kein Widerspruch sein. Im Rahmen der nach §§ 144 und 145 BauGB erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung für derartige Baumaßnahmen an Wohngebäuden werden die Planungen mit den Zielvorstellungen der Stadt abgestimmt.

Pfingststraße 2 nach der Modernisierung© Stadt Braunschweig

Hierbei kann ein weiterer wichtiger Baustein für die (indirekte) Förderung von Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes zum Tragen kommen. Die erhöhte steuerliche Abschreibung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Nach §§ 7h/10f EStG kann eine Eigentümerin / ein Eigentümer Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 Baugesetzbuch (BauGB) an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet absetzen.

Ähnliches gilt für bauliche Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll. Beispiele für Förderungsmöglichkeiten sind:

  • Vergabe von Modernisierungsgutachten für erneuerungsbedürftige Gebäude
  • Durchführung von Gebäude-Modernisierungen
  • Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld
  • Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
    z.B. Abriss von Gebäuden, Altlastenbeseitigung
    für Betriebsinhaber
  • sanierungsbedingte Betriebsverlagerungen.

Um in den Genuss dieser Förderungen zu gelangen ist es unabdingbar, Maßnahmen vor Beginn mit der Stadt Braunschweig – Abt. Stadtplanung – Stadterneuerung bzw. dem Sanierungsträger abzustimmen. Die Stadt hat Richtlinien zur Förderung im Sanierungsgebiet erlassen. In diesen Richtlinien sind Mindeststandards für die Modernisierungsförderung festgelegt (siehe unten stehenden Link).

Diese Mindeststandards werden in einem Modernisierungsvertrag fixiert und bilden die Grundlage für die jeweiligen Förderungen und Unterstützungen durch die Stadt Braunschweig.

Weitere Fördermittel können, bei entsprechenden Voraussetzungen über die NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen beantragt werden.

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