Abfallbeseitigung, verbotswidrig
Laut Abfallgesetz sind Altstoffe, die weder zweckgerichtet verwendet noch verwertet werden, Abfälle zur Beseitigung. Wilde Müllkippen in der Landschaft sind verbotswidrige Abfalllagerungen. Aber auch die Lagerung von Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nicht zulässig, sofern die Anlage nicht für diesen Zweck zugelassen ist.
Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Bei der Ablagerung von Sonderabfällen ist gegebenenfalls sogar der Straftatbestand erfüllt! Verbotswidrige Abfalllagerungen können formlos bei der Abfallbehörde der Stadt Braunschweig angezeigt werden.
Mit dem Projekt Unser sauberes Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab) ergreift die Stadt Braunschweig Initiative zu mehr Sicherheit und Sauberkeit im Stadtgebiet.