Chemikalien (Überwachung im Einzelhandel und bei Privatpersonen)
Die Stadt Braunschweig überwacht, ob die Vorschriften des nationalen und europäischen Chemikalienrechts eingehalten werden, sofern private Endverbraucher betroffen sind.
Dazu zählen u.a. die Prüfung im Einzelhandel, ob Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften oder Stoffbeschränkungen eingehalten werden oder ob z.B. Biozidprodukte eine Zulassung haben und nur verkehrsfähige Wirkstoffe enthalten.
Des Weiteren werden Abgabebeschränkungen im Einzelhandel nach Chemikalienverbotsverordnung und Biozidrechts-Durchführungsverordnung überwacht. Danach dürfen bestimmte gefährliche Produkte bzw. bestimmte Biozidprodukte nur durch sachkundige Mitarbeiter nach eingehender Beratung abgegeben werden. Teilweise bestehen Selbstbedienungs- und Abgabeverbote.
Außerdem überwacht die Stadt Braunschweig auch die Einhaltung des Chemikalienrechts in Privathaushalten. Dazu gehören z.B. die richtige Anwendung von Biozidprodukten oder das Verbot der Verwendung von teerölbehandelten Hölzern und Bahnschwellen.
Ferner wird von der Stadt Braunschweig die Erlaubnis zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische nach Chemikalienverbotsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) erteilt.
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Frau Bialobrzeski
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stephanie.bialobrzeski@braunschweig.de