Abfallerzeuger-Nummer

Sonderabfälle dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahr nicht mit dem normalen Hausmüll beseitigt werden. Für die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle benötigt der Erzeuger solcher Abfälle eine sogenannte Abfallerzeuger-Nummer, sofern er pro Jahr mehr als 2000 kg Sonderabfälle entsorgt.
Die Abfallbehörde der Stadt Braunschweig überwacht die Sonderabfallentsorgung bei Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Einrichtungen des Gesundheitswesens oder Privatschulen. Zudem werden Tankstellen, Bau- und Abrissunternehmen sowie weitere Gewerbezweige überwacht. Für Sonderabfall des produzierenden Gewerbes und der Industrie ist dagegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.

In Niedersachsen wird die Vergabe der Erzeugernummern vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim (Öffnet in einem neuen Tab) vorgenommen.

Die Erzeugernummer kann über folgendes Portal beantragt werden: https://www.gadsys.de/nachweisverordnung/vergabe-von-behoerdlichen-betriebsnummern (Öffnet in einem neuen Tab).

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