Baulärm

Bauarbeiten sind oft mit Lärmentwicklung verbunden. Anwohner fühlen sich dadurch belästigt und gestört. Zulässige Immissionsrichtwerte für gewerbliche Bauarbeiten sind in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmissionen-" festgelegt. Werktags ist Baulärm grundsätzlich zulässig, sofern die Richtwerte eingehalten werden. Übrigens gelten ab 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Nachtzeit) niedrigere Immissionsrichtwerte.

Oft sind Baumaschinen trotz moderner Technik so laut, dass es schwierig ist, die Immissionsrichtwerte einzuhalten. Ein möglicher Ausweg ist dann die Reduzierung der täglichen Betriebszeit, was aber zur Verlängerung des Baustellenbetriebes führen kann. Handelt es sich um eine Baustelle, auf der es nur an einigen wenigen Tagen sehr laut zugeht, bleibt häufig nichts anderes übrig als dies hinzunehmen, zumindest wenn die in Betracht kommenden technischen Lärmschutzmaßnahmen ausgeschöpft sind oder die Arbeiten im Rahmen des öffentlichen Interesses durchgeführt werden müssen.

Wenn Sie durch gewerblichen Baulärm beeinträchtigt werden, können Sie sich an die Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig wenden.

Sind private Bauarbeiten Quelle des Übels, so empfehlen wir Ihnen allerdings: Sprechen Sie zuerst selbst mit den Nachbarn, bevor Sie die Polizei oder die Untere Ordnungsbehörde einschalten.

 

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