Schießlärm
Schießlärm ruft bei Unbeteiligten vielfach Schreckreaktionen hervor und wird als besonders belästigend empfunden. Offene Schießstände und -plätze unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Beurteilung von Schießlärm durch Handfeuerwaffen erfolgt gem. TA-Lärm (Öffnet in einem neuen Tab) nach der VDI-Richtlinie 3745 Blatt 1.
Besonders hohe Belastungen ergeben sich bei Wurftaubenschießständen, bei denen eine Einhausung der Anlage nicht möglich ist. Für militärische Standortschießanlagen sind Schallschutzabdeckungen entwickelt worden, die zu einer deutlichen Herabsetzung der Immissionen führen. Ein besonderes Problem bildet der tieffrequente Schießlärm schwerer Waffen auf Truppenübungsplätzen, der noch in größeren Entfernungen zu hohen Belastungen führen kann.