Gartengeräte, motorisiert

Viele besondere motorbetriebene Gartengeräte belästigen in erheblichem Umfang die Nachbarschaft am Einsatzort.

Verbrennungsmotorbetriebene Gartengeräte, wie z. B. Rasenmäher oder Motorkettensäge, sind in der Regel ca. 5 – 8 dB(A) lauter als solche mit Elektromotorantrieb. Neben den o. g. Motorkettensägen und Rasenmähern gehören Laubsauggeräte, Gartenhäcksler und Heckenscheren zu den lärmrelevanten Gartengeräten. Leisere verbrennungsmotorbetriebene Geräte erkennt man am blauen Umweltzeichen.

Die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) (Öffnet in einem neuen Tab) regelt sowohl Einsatzzeiten als auch zulässige Lärmgrenzwerte (Schallleistungspegel) für diverse Gartengeräte. Daneben gilt für den privaten Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten ein Betriebsverbot innerhalb der Ruhezeiten gemäß § 4 „Ruhestörender Lärm“ der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Braunschweig.

 

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