Verkehrslärm

Straßen-, Schienen- und Luftverkehr machen einen erheblichen Teil der gesamten Lärmimmission aus. Unnötige Lärmentwicklung und vermeidbare Abgasbelästigungen müssen jedoch unterbleiben!

Z. B. untersagt die Straßenverkehrsordnung (Öffnet in einem neuen Tab), Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Auch unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Verstöße gegen diese Verbote können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist die Polizei oder die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Braunschweig.

Maßnahmen zur Schallminderung von Straßenlärm können rechtlich nur dann eingefordert werden, wenn die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung gem. § 2 der 16. BImSchV (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Öffnet in einem neuen Tab) im Rahmen eines Straßenneubaus oder einer wesentlichen Änderung bei einem erheblichen baulichen Eingriff, z. B. durch den Bau zusätzlicher Fahrbahnen, überschritten werden. Ihr Ansprechpartner für den Straßenverkehr ist der Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab).

Für Bundes- und Landstraßen im Braunschweiger Stadtgebiet ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) (Öffnet in einem neuen Tab) Außenstelle Wolfenbüttel (früher: Straßenbauamt Wolfenbüttel -Sophienstr. 5; 38304 Wolfenbüttel; Tel. 0 53 31 / 88 09-0; Fax 0 53 31 / 88 09-1 99) Ihr Ansprechpartner.

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