Untere Naturschutzbehörde
Ziel und Zweck der Naturschutzbehörde ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen (mit Verantwortung für kommende Generationen) zu schützen. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.
Aufgabengebiete und Zuständigkeiten der Unteren Naturschutzbehörde sind u.a.:
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- Landschaftsplanung inkl. Landschaftsrahmenplan
- Betreuung und Sicherung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
- Ausweisung und Sicherung von Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete)
- Artenschutz
- Sicherung gesetzlich geschützter Biotope
- Tiergehege und Zoos
- Bodenabbau
- Umweltbildung
Rechtliche Grundlagen stellen verschiedene Gesetze und Verordnungen dar, z.B.: