Untere Waldbehörde
Ziel und Zweck der Waldbehörde ist es, den Wald mit seinen vielfältigen Funktionen und Leistungen zu erhalten sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung unter Berücksichtigung eines Ausgleichs zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzenden zu sichern.
Neben der Holzproduktion erfüllen Wälder verschiedene Ökosystemdienstleistungen. Beispielsweise haben Wälder einen entscheidenden Einfluss auf das Klima, insbesondere den Wasserhaushalt: Bei Regen wirken sie als Wasserspeicher, bei Trockenheit als Luftbefeuchter. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, produzieren Sauerstoff, schützen den Boden vor Erosion und dienen als Lebensraum.
Im Sommer haben Wälder einen kühlenden Effekt, der besonders für Städte zunehmend an Bedeutung gewinnt. Außerdem dienen Wäldern der Erholungssuche.
Aufgabengebiete und Zuständigkeiten der Unteren Waldbehörde sind u.a.:
- Waldumwandlungsgenehmigungen
- Erstaufforstungsgenehmigungen
- Überwachung von Kahlschlägen
- Überwachung der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung
Rechtliche Grundlagen stellen verschiedene Gesetze und Verordnungen dar, z.B.:
Mit aktuell 11% Waldanteil am Stadtgebiet liegt die Stadt Braunschweig deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 25%. In Zeiten des Klimawandels und den damit einhergehenden Dürreperioden sind viele Bäume Trockenstress ausgesetzt, welcher häufig zum Absterben der Bäume führt. Aufgrund der zunehmend trockenen Sommer haben die Waldschäden auch im Stadtgebiet Braunschweig stark zugenommen. Deswegen ist es umso wichtiger, die Wälder im Stadtgebiet nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern vielmehr die Waldfläche durch nachhaltige Waldentwicklung möglichst noch zu erhöhen.