Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Heimische Orchideen wie das Knabenkraut sind in Deutschland streng geschützt.© Stadt Braunschweig

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten 1986 erlassen. Es handelt sich dabei um eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung. 

In der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung findet sich die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere (Schutzstatus wildlebender Tier- und Pflanzenarten).

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