Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten 1986 erlassen. Es handelt sich dabei um eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung.
In der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung findet sich die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere (Schutzstatus wildlebender Tier- und Pflanzenarten).