Niedersächsisches Waldgesetz (NWaldLG)

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung

Das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt seit dem 22.03.2002. Weitere Details regeln begleitende Verordnungen und Erlasse. 

Einige der wichtigsten Inhalte und Regelungen des Gesetzes sind:

  • das Betretungsrecht, bzw. das Betreten der Freien Landschaft (Gehen, Radfahren, Reiten, etc.)
  • die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. April bis 15. Juli) mit Leinengebot für Hunde (Öffnet in einem neuen Tab)
  • das Rauch- und Grillverbot und Verbot Feuer zu entzünden vom 1. März bis 31. Oktober (Brandgefahr)
  • Verbote, die bei der Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart bestehen
  • Voraussetzungen, unter denen eine Fläche erstmalig aufgeforstet werden darf (Erstaufforstung)
  • Vorgaben der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
Waldspaziergang bei Riddagshausen© Stadt Braunschweig

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