Aktuelle Umlegungsverfahren im Stadtgebiet Braunschweig

Hier erhalten Sie einen Überblick über die derzeit in Braunschweig eingeleiteten Umlegungsverfahren.

In Braunschweig erfolgt die Umsetzung von Bebauungsplänen in Bezug auf Erschließung und Bodenordnung schon seit einiger Zeit überwiegend über Erschließungsverträge (bis 2013), Städtebauliche Verträge oder auch Durchführungsverträge. Deshalb werden lediglich in den Fällen, in denen es nicht zum Aufkauf der Grundstücke durch einen Investor bzw. bei mehreren Eigentümern zu freiwilligen vertraglichen Regelungen über die Grundstücksneuordnung kommt, Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.

1. Umlegungsverfahren HL 45, "Peterskamp-Süd" (Hondelage)

Das Umlegungsverfahren wurde am 12. Dezember 2001 eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Einleitung befanden sich innerhalb der Abgrenzung Grundstücksflächen von 29 Eigentümern /Eigentümergemeinschaften im Verfahren.

Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 313.000 m². Der noch aufzustellende Bebauungsplan soll überwiegend gewerbliche Nutzung mit großzügigen zusammenhängenden überbaubaren Flächen ausweisen.

Da der Bebauungsplan aufgrund von vorgebrachten Anregungen und der Hochwasserproblematik überarbeitet werden muss, ist eine Weiterbearbeitung des Umlegungsverfahrens zurzeit nicht möglich.

2. Umlegungsverfahren im Baublock 10/6a (Bohlweg/ Steinweg/ Wilhelmstraße/ Wilhelmsgarten)

Das Umlegungsverfahren in diesem Baublock wurde am 21. September 1961 eingeleitet. Für zwei Arbeitsabschnitte in diesem Baugebiet sind 1976 und 1979 Teilumlegungspläne aufgestellt worden und bereits unanfechtbar, außerdem sind drei Vorwegnahmen der Entscheidungen beschlossen worden.

Im Umlegungsgebiet liegt jetzt noch eine Fläche von 9.027 m² von neun Eigentümern. Erforderlich ist eine Regelung über die im Bebauungsplan festgesetzte rückwärtige Erschließung der Grundstücke am Steinweg über das Grundstück Wilhelmstraße 1. Im Jahre 1989 wurden hierzu Vorschläge gemacht und der Entwurf eines Umlegungsplans aufgestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen sind jedoch nicht weiter betrieben worden, weswegen dieses Verfahren derzeit ruht.

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