Umlegungsausschuss
Der Umlegungsausschuss
Die Entscheidungen (Verwaltungsakte) in einem Umlegungsverfahren nach den §§ 45 - 79 Baugesetzbuch (BauGB) werden nicht durch die Verwaltung getroffen, sondern von einem besonderen Ausschuss der Stadt (Umlegungsausschuss), der für den Bereich der Umlegung die alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Gesetzlich geregelt ist dieses in § 46 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit der Niedersächsischen Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.
Die Unabhängigkeit und Neutralität des Umlegungsausschusses wird dadurch gewährleistet, dass in diesem Ausschuss von sieben Mitgliedern vier sachverständige Mitglieder einschließlich des vorsitzenden Mitglieds sind, diese Mitglieder weisungsunabhängig sind und nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheiden. Das vorsitzende Mitglied und die Fachmitglieder dürfen weder dem Rat noch der Verwaltung der Gemeinde angehören. Außerdem darf kein Mitglied hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken befasst sein.
Das vorsitzende Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben, ein Mitglied muss in der Grundstückswertermittlung sachverständig sein, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und ein Mitglied die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst haben, sowie drei Ratsmitglieder. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt, der die gleiche Befähigung haben muss, wie das zu vertretende Mitglied. Die Ratsmitglieder gewährleisten eine Verbindung zum Entscheidungsgremium über die Bauleitplanung.
Seit 1952 gibt es in Braunschweig einen Umlegungsausschuss, der für die Umlegungsverfahren in Braunschweig die Entscheidungen trifft.
Der Umlegungsausschuss für Braunschweig setzt sich wie folgt zusammen:
Mitglied | Funktion |
---|---|
Dr. Thomas, Klaus Oberregierungsrat |
Vorsitzendes Mitglied Befähigung zum Richteramt |
Matthes, Jörg Dipl.-Ing. |
Sachverständiger für Grundstückswertermittlung |
Bölsing, Cornelius Dipl.-Ing. |
Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst |
Westphal, Anke Baudirektorin |
Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst |
Kühn, Detlef | 1. Ratsmitglied |
Jonas, Rochus | 2. Ratsmitglied |
Mundlos, Heidemarie | 3. Ratsmitglied |
Die bei der Durchführung eines Umlegungsverfahrens anfallenden Aufgaben, wie zum Beispiel die Bewertung der Grundstücke im alten und neuen Bestand, die vermessungstechnischen Arbeiten, die Erörterungsgespräche mit den Beteiligten, die Klärung von Rechtsfragen und die Vorbereitungen der Beschlussvorlagen für die Umlegungsausschüsse werden von den städtischen Dienststellen bearbeitet.
Die Koordination der Aufgaben obliegt dem Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abt. Stadtplanung, Bodenordnung, dieser ist auch in Bezug auf die Umlegung erster Ansprechpartner für die Beteiligten.
Name | Zimmer im Rathaus-Altbau | Rufnummer |
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Dux, Harald Dipl.-Ing. |
3. Stock, A3.169 | 0531 470-3749 |
Schnell, Ines Dipl.-Ing. |
3. Stock, A3.169 | 0531 470-3748 |