Vereinfachte Umlegung (bish. Grenzregelung)
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetzt Bau – EAG Bau) vom 24. Juni 2004 wurde zum Zwecke der erweiterten Anwendbarkeit das bisherige Grenzregelungsverfahren in ein vereinfachtes Umlegungsverfahren fortentwickelt.
Ebenso wie die „klassische" Umlegung nach §§ 45 – 79 BauGB, dient die vereinfachte Umlegung nach §§ 80 – 84 BauGB dazu, nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden.
Allerdings ist der Anwendungsbereich bei einer vereinfachten Umlegung auf unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke bzw. Grundstücksteile beschränkt. Diese können untereinander getauscht oder Grundstücke, insbesondere Splittergrundstücke oder Teile von Grundstücken, einseitig zugeteilt werden. Die auszutauschenden oder einseitig zuzuteilenden Grundstücke oder Grundstücksteile dürfen jedoch nicht selbständig bebaubar sein. Ebenso muss die einseitige Zuteilung im öffentlichen Interesse geboten sein.
Im Gegensatz zur klassischen Umlegung kann bei der vereinfachten Umlegung auf viele Verfahrensschritte verzichtet werden. Zur Durchführung der vereinfachten Umlegung bedarf es z. B. keines vorherigen Anordnungsbeschlusses durch die Gemeinde, keines Einleitungsbeschlusses sowie keiner einmonatigen Auslegung der Bestandskarte und des –verzeichnisses. Es entfällt auch die Verfügungs- und Veränderungssperre.
Die Verwaltungsakte in der vereinfachten Umlegung können vom Umlegungsausschuss oder der Verwaltung erlassen werden. Außerdem können die Aufgaben der vereinfachten Umlegung auf andere Behörden übertragen werden.
Ein wesentlicher Vorteil für die betroffenen Eigentümer ergibt sich zudem aus der Umwandlung von der Grenzregelung zur vereinfachten Umlegung dadurch, dass jetzt, ebenso wie bei der klassischen Umlegung, keine Grunderwerbsteuer anfällt.
In Braunschweig wurden seit der o. a. Novellierung des Baugesetzbuches 2004 zwei vereinfachte Umlegungen durchgeführt.