Sie möchten mehr über Wahlen wissen?

Alle sollen sich gut über die Wahlen in Braunschweig informieren können.
Deshalb haben wir Informationen auch in Leichte Sprache übersetzt.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Wahl-Benachrichtigung.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Wähler. 
Wir schreiben nicht: der Wähler und die Wählerin.
Wir meinen aber immer Frauen und Männer. 

A

Abstimmungen

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Bei manchen Entscheidungen
in der Politik
gibt es eine Abstimmung.
Jeder Wahl-Berechtigte
darf dann direkt mitentscheiden.

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Es gibt Abstimmungen für Braunschweig,
Niedersachsen und
für ganz Europa.

Abstimmungen für eine Stadt:

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Sie möchten etwas in Braunschweig ändern?
Sie müssen aufschreiben:
Das soll geändert werden.
Viele Menschen müssen das unterschreiben.

Den Vorschlag nennt man:
Bürger-Begehren.

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Sie müssen die
Unterschriften im Rathaus
abgeben.

Wenn es genug Unterschriften gibt,
muss es eine Abstimmung geben.

Die Die Abstimmung nennt man:
Bürger-Entscheid.

Manchmal entscheiden auch die Politiker:
Es soll eine Abstimmung geben.
Die Abstimmung nennt man:
Einwohner-Befragung.

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Es gibt Regeln für die Abstimmungen in Städten.
Die Regeln stehen in einem Gesetzbuch.

Das Gesetzbuch nennt man:
Niedersächsisches Kommunal-Verfassungs-Gesetz.

Abstimmungen für Niedersachsen:

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Wenn Sie etwas in Niedersachsen ändern möchten,
müssen Sie auch Unterschriften sammeln.

Wenn es genug Unterschriften gibt,
muss der Niedersächsische Landtag über das Thema beraten.

Das nennt man: Volks-Initiative.

Sie möchten etwas sofort ändern?
Sie müssen noch mehr Unterschriften sammeln.
Das nennt man:
Volks-Begehren.

Der Land-Tag möchte die Änderung nicht annehmen?
Dann muss jeder Wahl-Berechtigte mitentscheiden.
Diese Abstimmung nennt man:
Volks-Entscheid.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Es gibt Regeln für Abstimmungen in Niedersachsen.
Die Regeln stehen in einem Gesetzbuch.
Das Gesetzbuch heißt:
Niedersächsische Verfassung.

Abstimmungen für die Europäische Union:

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Wenn Sie etwas in Europa ändern möchten,
müssen Sie auch Unterschriften sammeln.

Das heißt:
Viele Menschen aus verschiedenen Ländern müssen
Ihren Vorschlag unterschreiben.

Wenn es genug Unterschriften gibt,
muss sich die Europäische Kommission mit dem
Thema beschäftigen.

Das nennt man:
Europäische Bürger-Initiative.

B

E

K

L

M

O

R

S

U

V

W

Z

Haben Sie noch Fragen?

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Schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 4114

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