Sie möchten mehr über Wahlen wissen?

Alle sollen sich gut über die Wahlen in Braunschweig informieren können.
Deshalb haben wir Informationen auch in Leichte Sprache übersetzt.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Wahl-Benachrichtigung.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Wähler. 
Wir schreiben nicht: der Wähler und die Wählerin.
Wir meinen aber immer Frauen und Männer. 

A

B

E

K

L

M

O

R

S

U

V

W

Z

Zweit-Stimme

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Erst-Stimme und die Zweit-Stimme
Bei der Bundestags-Wahl und der Landtags-Wahl
haben Sie zwei Stimmen.
Das heißt:
Sie können zwei Kreuze auf dem Stimm-Zettel
setzen.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Erst-Stimme:
Mit der ersten Stimme wählen Sie eine Person.
Die Wahl gewinnt die Person,
die die meisten Stimmen bekommt.

Im Bundestag wird die Hälfte der Politiker so gewählt.
Im Landtag werden mehr als die Hälfte der Politiker so gewählt.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Zweit-Stimme:
Mit der zweiten Stimme wählen Sie eine Partei.
Jede Partei hat eine Liste mit Personen,
die Politik machen möchten.

Wenn eine Partei viele Stimmen bekommt,
dürfen viele Personen von der Liste Politik machen.
Wenn eine Partei wenige Stimmen bekommt,
dürfen nur wenige Personen von der Liste Politik machen.

Haben Sie noch Fragen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 4114

© Lebenshilfe Braunschweig

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