Sie möchten mehr über Wahlen wissen?

Alle sollen sich gut über die Wahlen in Braunschweig informieren können.
Deshalb haben wir Informationen auch in Leichte Sprache übersetzt.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Wahl-Benachrichtigung.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Wähler. 
Wir schreiben nicht: der Wähler und die Wählerin.
Wir meinen aber immer Frauen und Männer. 

A

B

E

K

L

M

O

R

S

U

V

W

Wahl-Rechts-Grundsätze

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Für die Wahl gibt es 5 Regeln.
Diese Regeln nennt man: Wahl-Rechtsgrundsätze.

Die Wahl-Rechtsgrundsätze sind:

  1. Die Wahl ist allgemein.
    Das heißt:
    Jede wahlberechtigte Person darf
    wählen.
  2. Die Wahl ist direkt.
    Das heißt:
    Sie wählen direkt die Menschen,
    die Politik machen möchten.
  3. Die Wahl ist frei.
    Das heißt:
    Sie wählen freiwillig.
    Sie entscheiden selbst, 
    wen Sie wählen möchten.
  4. Jede Stimme hat den gleichen Wert.
    Das heißt:
    Es ist egal, wie viel Geld Sie verdienen
    Oder welche Bildung Sie haben.
    Alle Stimmen zählen gleich viel.
  5. Die Wahl ist geheim.
    Das heißt:
    Sie geben Ihre Stimme in einer Wahl-Kabine ab.
    Keiner darf Ihnen dabei zusehen.

Z

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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 4114

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