Sie möchten mehr über Wahlen wissen?
Alle sollen sich gut über die Wahlen in Braunschweig informieren können.
Deshalb haben wir Informationen auch in Leichte Sprache übersetzt.
Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Wahl-Benachrichtigung.
Dann können alle den Text besser lesen.
Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Wähler.
Wir schreiben nicht: der Wähler und die Wählerin.
Wir meinen aber immer Frauen und Männer.
A
B
E
K
L
M
O
R
S
U
V
W
Wahl-Recht
Das aktive Wahl-Recht
Das aktive Wahl-Recht ist:
Das Recht zu wählen.
Das passive Wahl-Recht
Das passive Wahl-Recht ist:
Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen.
Und gewählt zu werden.
Wer hat kein Wahl-Recht?
Sie können das aktive und das passive Wahl-Recht
verlieren:
- Wenn das Gericht das bestimmt.
- Wenn Sie eine Straftat begangen haben.
Wie wird gewählt?
- Sie können nur einmal bei jeder Wahl wählen.
- Sie können nur wählen,
wenn Sie im
Wähler-Verzeichnis eingetragen sind
oder wenn Sie ein besonderes Dokument besitzen.
Das Dokument heißt:
Wahl-Schein.
Im Wähler-Verzeichnis stehen alle Personen,
die an einer Wahl teilnehmen dürfen.
Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen,
bekommen Sie vor der Wahl eine
Wahl-Benachrichtigung.
Wo erhalte ich meinen Stimm-Zettel?
Die Stadt wird für die Wahl
in Wahl-Bezirke aufgeteilt.
Sie können nur in dem Wahl-Bezirk wählen,
in dem Sie wohnen.
Auf der
Wahl-Benachrichtigung steht,
in welchem Wahl-Bezirk Sie wählen dürfen.
Wenn Sie nicht in ihr Wahl-Lokal gehen können,
können Sie an der Brief-Wahl teilnehmen.
Z
Haben Sie noch Fragen?
Schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.
Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:
Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:
0531 470 4114