Landschaftsrahmenplanung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist Gegenstand und Ziel der Landschaftsrahmenplanung.© 2017 Stadt Braunschweig/ Foto: Daniela Nielsen Pilotin: Michaela Heyse
Ausschnitt des LRP der Stadt Braunschweig© Stadt Braunschweig

Die Landschaftsplanung ist ein Instrument des behördlichen Naturschutzes. Darin ist der gesellschaftliche Wille festgelegt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, damit sie auch für die künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Zu den natürlichen Lebensgrundlagen zählen Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen. 

Im Rahmen der Landschaftsplanung werden Belastungen und Qualitäten von Natur und Landschaft ermittelt. Es wird dargestellt, wie bestehende und erkennbare Konflikte mit den natürlichen Lebensgrundlagen auch mittels Maßnahmen der Landschaftspflege bewältigt werden können. Die Landschaftsplanung liefert für die Anwender vielseitige Informationen über die ökologischen Zusammenhänge und über die naturschutzfachlichen Ziele im Planungsraum; ihren Niederschlag finden diese Daten insbesondere im zentralen Planwerk, dem „Landschaftsrahmenplan“ (LRP).

Wie alle Naturschutzbehörden hat auch die kreisfreie Stadt Braunschweig die Aufgabe, einen solchen Landschaftsrahmenplan (LRP) aufzustellen.

Landschaftsrahmenplan

Seit 2000 liegt der Braunschweiger Landschaftsrahmenplan (LRP) in der umfassenden Ersterarbeitung mit Stand 1999 vor.

Aufgrund der hohen Änderungsdynamik der Schutzgüter der Landschaftsplanung (Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen) ist für eine rechtzeitige Aktualisierung der wichtigsten Daten Sorge zu tragen.

In den Jahren 2008–2014 konnten unter großem Einsatz der Unteren Naturschutzbehörde eine Aktualisierung des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ für Flächen außerhalb der Kernstadt durchgeführt, eine detailliertere Biotopverbundplanung aufgestellt sowie die allgemeinen Ziele daran angepasst werden.

Die Ergebnisse werden gutachtlich dargestellt und finden Verwendung als:

  • Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Naturschutzbehörde
  • Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft (damit u.a. Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung der Stadt)
  • Hinweis an andere öffentliche Stellen/Fachplanungen für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Grundlage bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

Alle diese Unterlagen sind mit den folgenden Links aufruf- und einsehbar.

Landschaftsrahmenplan 1999

Aktualisierung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen des LRP sowie Biotopverbund (2014)

Erläuterungen und Hinweise