Naturdenkmäler

Naturdenkmal Mauer am Kloster Riddagshausen© Stadt Braunschweig
Naturdenkmal Sandmagerrasen am "Schlossberg"/Kralenriede© Stadt Braunschweig

Einzelne Naturschöpfungen können nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Niedersächsisches Naturschutzgesetz entweder wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als Naturdenkmal (ND) ausgewiesen werden. Sie sind streng geschützte Objekte der Natur, die als Einheit erkennbar sind. Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für die Naturdenkmäler das absolute Veränderungsverbot.

Im Stadtgebiet Braunschweig sind von der Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig zurzeit 72 Naturdenkmäler ausgewiesen. Dabei handelt es sich um flächen- und linienhafte Objekte, z. B. Teiche, Bäume, Quellen oder Bachläufe sowie historisch bedeutsame Elemente wie die Klostermauer von Riddagshausen oder die Landwehren oder Einzelbäume.

Baum- Naturdenkmäler

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