Seit Oktober 2020 besteht für Braunschweig eine neue „Naturdenkmalsammelverordnung-Bäume“. Zu den bereits bestehenden 10 Baumnaturdenkmalen sind mit Inkrafttreten der Verordnung noch weitere 45 besonders wertvolle und prägende Bäume und Baumgruppen, als Naturdenkmal ausgewiesen worden
Die Bäume verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, wobei ca. die Hälfte der Bäume auf privatem Grund steht. Die Auswahl der 45 Bäume ergab sich aus Vorschlägen von Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern, von Naturschutzverbänden sowie von den entsprechenden Facheinheiten der Verwaltung.
Die Schutzwürdigkeit der Bäume leitet sich insbesondere aus den ökologischen Werten sowie dem häufig ästhetisch-prägenden Erscheinungsbild ab. Für diesen besonders wertvollen und stadtprägenden Braunschweiger Baumbestand möchte die Verwaltung mit der Ausweisung von Bäumen als Naturdenkmal einen Schutzschirm installieren.
Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, verboten. Damit ist für Naturdenkmäler ein generelles Veränderungsverbot vorgesehen. Im Fall der Naturdenkmalsammelverordnung umfasst dies die ausgewiesenen Bäume samt der Fläche unter der Krone (Traufbereich) und einem 1,50 m breiten Sicherheitsstreifen über den Traufbereich des jeweiligen Baumes hinaus. In diesem Schutzbereich ist jedoch die ordnungsgemäße Nutzung der Flächen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang sowie die fachgerechte Unterhaltung und Instandsetzung der Flächen freigestellt, sofern dadurch nicht der Charakter sowie der Erhalt des Naturdenkmals gefährdet wird. Auch Gärten innerhalb des Schutzbereiches sind weiterhin im bisherigen Umfang nutzbar.
Die Verordnung sowie die dazugehörige Karte zur Lage der einzelnen Bäume können hier eingesehen werden: