Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete (NSG) sind nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Sie gehören zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland.
Die Ausweisung von NSG erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
- oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
Da Schutz allein oftmals zur Erhaltung dieser wertvollen Landschaftsbestandteile nicht ausreicht, werden hierfür auch Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt.
In Braunschweig sind fünf Naturschutzgebiete ausgewiesen. Mit einer Gesamtfläche von rund 1082 ha umfasst die Fläche insgesamt 5,63 % des Stadtgebietes. Mit dem "Thuner Sundern" sind es sechs NSG, dieses wurde allerdings noch nicht beschlossen.